Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Der nichtinvasive Pränataltest, kurz: NIPT, ist seit Juli 2022 eine Kassenleistung. Ein einfacher Bluttest, medizinisch niedrigschwellig, gesellschaftlich hochrelevant. Denn dieser Test liefert keine Diagnosen, er liefert Wahrscheinlichkeiten. Und trotzdem beeinflusst er schon heute in erheblichem Maße Entscheidungen mit weitreichenden Konsequenzen.
Die Idee hinter der Kostenübernahme war zunächst plausibel. Invasive Untersuchungen wie die Fruchtwasseruntersuchung sollten reduziert werden, Untersuchungen, die mit Risiken für das ungeborene Kind verbunden sind. Ein einfacher Bluttest statt eines invasiven Eingriffs. Das klingt nach medizinischem Fortschritt, doch die Realität entwickelt sich anders als erwartet. Die verfügbaren Daten zeigen: Die Zahl der invasiven Untersuchungen ist nicht gesunken, sie ist sogar gestiegen. Gleichzeitig wird der NIPT immer häufiger in Anspruch genommen: bei Schwangeren zwischen 26 und 35 Jahren bereits von jeder Zweiten, bei den 36- bis 45-Jährigen von rund 70 Prozent, Tendenz weiter steigend. Damit verschiebt sich der Charakter dieses Tests. Was ursprünglich als gezielte Untersuchung gedacht war, entwickelt sich zunehmend zu einem flächendeckenden Screening; und genau das war weder politisch gewollt noch medizinisch intendiert.
Doch die Herausforderung liegt tiefer. Ein auffälliger Befund im NIPT ist keine Diagnose. Er ist eine Wahrscheinlichkeitsaussage, und trotzdem hat er enorme Wirkungen. Er verunsichert, er erzeugt Druck, er setzt werdende Eltern unter Entscheidungszwang. Ein relevanter Anteil der auffälligen Ergebnisse ist falsch positiv; das bedeutet: Der Test signalisiert ein Risiko, obwohl das Kind gesund wäre. Die endgültige Klärung erfolgt erst durch eine invasive Untersuchung, also genau durch das Verfahren, das man eigentlich vermeiden wollte. Diese Dynamik birgt erhebliche Risiken.
Denn wenn Beratung nicht ausreichend differenziert, verständlich und ergebnisoffen erfolgt, besteht die Gefahr, dass aus Unsicherheit vorschnelle Entscheidungen entstehen – Entscheidungen, die unumkehrbar sind. Gleichzeitig sendet die Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenversicherung ein Signal. Sie kann den Eindruck vermitteln, ein Kind mit Downsyndrom sei ein vermeidbares Risiko. Und genau hier berühren wir einen hochsensiblen Kern; denn damit stellt sich die Frage: Welches Menschenbild liegt unserem Handeln zugrunde?
Deutschland hat sich mit der UN-Behindertenrechtskonvention verpflichtet, eine inklusive Gesellschaft zu fördern, jedes Leben zu schützen, um Menschen mit Behinderung als gleichwertigen Teil unserer Gesellschaft anzuerkennen. Und genau deshalb sagen wir: Wir brauchen endlich eine solide und belastbare Entscheidungsgrundlage; denn die haben wir derzeit nicht.
Was wir haben, sind fragmentierte Abrechnungsdaten. Was wir nicht haben, ist ein systematisches Gesamtbild. Wir wissen zu wenig darüber, wie sich die Nutzung entwickelt, welche Folgen entstehen und wie gut die Beratung tatsächlich ist. Verstehen die Frauen wirklich, dass es sich um Wahrscheinlichkeiten handelt? Oder wird ein Befund als Diagnose wahrgenommen? Oder entsteht Druck?
Deshalb unser Antrag: erstens ein systematisches Monitoring, zweitens ein interdisziplinäres Expertengremium. Denn diese Fragen gehören in die Mitte der Gesellschaft, und diese Mitte ist der Deutsche Bundestag.
Wir entscheiden heute nicht über § 218. Wir entscheiden über die Grundlage künftiger Entscheidungen. Das ist verantwortungsvolle Politik, und ich bitte Sie um Zustimmung und Begleitung unseres Antrags.
Vielen Dank.