Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kollegen und Besucher! Mit diesem Antrag soll ein Monitoring, also eine Beobachtung, eingerichtet werden zu Fragen des Bluttests von Schwangeren auf mögliche Behinderungen ihres ungeborenen Kindes. Es gibt offenbar keine ausreichende Beratung über den Test und keine klare Regelung über den Einsatz. Dieser vor etwa zehn Jahren entwickelte Bluttest sollte riskante Fruchtwasseruntersuchungen ersetzen, die für werdende Mütter ab 35 Jahren angedacht gewesen waren. Obwohl die Pharmazie den NIPT-Bluttest weiterhin als sehr sicher anpreist, kommt es zu viermal so hohen falsch-positiven Ergebnissen wie erwartet. Genau vor diesen vielen falsch-positiven Ergebnissen hatte schon vor Jahren der Vorsitzende der Ärzte für das Leben und Laborleiter Professor Paul Cullen gewarnt.
Wenn auf die Selbstbestimmung verwiesen wird, dann sollte überprüft werden, wie oft die Entscheidung für den Bluttest wirklich von der werdenden Mutter ausgeht und nicht vielmehr vom werdenden Vater, der ihn für problemlos hält. Denn was ist, wenn der Test ein positives Ergebnis zeigt? Die Last des dann meist anschließenden Fruchtwassertests trägt nicht der Vater, sondern allein die werdende Mutter und das Kind.
Es besteht durchaus die Gefahr einer Fehlgeburt. Eine Bekannte von mir hatte nach der Fruchtwasseruntersuchung das ganze Fruchtwasser verloren. Sie musste eine Woche ohne ein einziges Aufstehen im Krankenhaus liegen, und zum Glück kam das Kind später noch unversehrt zur Welt.
Und diese Fruchtwasseruntersuchungen sind nun seit der Kassenzulassung des NIPT-Tests sogar noch mehr geworden statt weniger. Noch dazu ist zu befürchten, dass es in der kurzen Zeit bis zum Ende der 14. Schwangerschaftswoche direkt zu vorsorglichen Abtreibungen kommt; auf dieses Problem hat ja gerade die Kollegin Hermeier hingewiesen.
Es könnte zu einer Entwicklung kommen, dass, wer diesen Bluttest nicht macht, sich rechtfertigen muss. Das Problem ist aber auch – und das war es schon bei den Fruchtwasseruntersuchungen –, dass Schwangere, die den NIPT-Test wählen, sich mindestens bis zur 10. Schwangerschaftswoche noch gar nicht richtig über die Schwangerschaft freuen können, da ja noch kein Testergebnis da ist. Das macht etwas mit den Schwangeren; denn ohne Freude können sie ja noch keine Bindung aufbauen.
Die Hälfte der Schwangeren macht den Bluttest. Das sind mehrere Hunderttausend Frauen, bei denen der Aufbau einer Bindung zum Kind gestört wird. Das ist eine zu untersuchende Frage. Angesichts der nun aufgetretenen häufigen Fehlerquoten des NIPT-Pränataltests würde viel dafürsprechen, entweder die Kassenleistung zu beenden oder zumindest den Bluttest erst ab 35 Jahren als Kassenleistung anzubieten, da er die riskanten Fruchtwasseruntersuchungen für ältere Frauen ersetzen sollte.
Leider wurde über diesen sinnvollen Antrag vorab nicht mit meiner Fraktion gesprochen, sonst hätte ich auf die unglückliche Formulierung des Wortes „Risiko“ im Zusammenhang mit Menschen mit Behinderung hinweisen können. Das Wort „Wahrscheinlichkeit“ wäre hier besser und neutraler gewesen.
Politik sollte Eltern, die Kinder mit Behinderungen haben, im Alltag bestmöglich unterstützen. Gerade für die Kinder mit Downsyndrom ist heute durch vielfältige Förderung ein gutes Leben möglich. Es sind Kinder mit besonderen sozialen Fähigkeiten. In einem Buch beschreibt ein Vater ein Erlebnis mit seiner Tochter, die Downsyndrom hat, im Wartezimmer einer Arztpraxis: Ein Mann hatte ein tränendes Auge. Das Mädchen sah das und glaubte, er würde weinen. Sie legte ihm die Hand auf die Schulter und fragte: Alles gut? – Hier zeigt sich gerade die besondere Warmherzigkeit dieser Kinder mit Downsyndrom.
Während in der Antike von den Römern Kinder mit Behinderungen ausgesetzt wurden, haben Christen schon immer auch diese Kinder großgezogen. Und es gibt auch heute noch die christlichen Kirchen, die deutlich sagen, dass man sich über jedes Kind freut. Denn niemand muss irgendwie perfekt sein, um geliebt zu sein. Und so habe ich auch trotz höheren Alters bei allen meinen drei Kindern auf alle vorgeburtlichen Tests auf Auffälligkeiten verzichtet, weil ich sie so annehmen wollte, wie sie sind. Jeder hat das Recht auf Leben.
Bei den Genabweichungen bei Trisomie 13 und 18, also die anderen Fälle neben Trisomie 21, gibt es positive Lebensberichte von Frauen und Männern, die ihr Kind mit diesen seltenen Behinderungen nicht abgetrieben, sondern zur Welt gebracht und wenigstens die meist kurze Lebenszeit von wenigen Tagen oder Stunden bewusst mit ihrem geliebten Kind verbracht haben.
Danke schön.