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69. Sitzung
Freitag, 27. März 202621. Wahlperiode, 69. Sitzunga) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) — – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen — – zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark
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Frau Heiligenstadt, vielen Dank, dass Sie meine Frage zulassen. – Zunächst einmal möchte ich betonen, dass wir die Kritikpunkte, die wir hier heute vorbringen, nicht allein vertreten. Auch die Hans-Böckler-Stiftung hat heute noch mal verdeutlicht,

Lachenbei Abgeordneten der CDU/CSU

dass sich aus dem neuen Gesetz, aus dieser Reform tatsächlich Nachteile auch gegenüber der Riester-Rente ergeben.

Ich habe Ihnen sowohl heute als auch im Ausschuss vorgerechnet, welche Konsequenzen sich aus dem Altersvorsorgereformgesetz in Bezug auf die Einzahlungen ergeben. Ich frage Sie deshalb: Glauben Sie wirklich, dass, wie im neuen Gesetz vorgesehen, eine beitragsproportionale Förderung ohne Einkommensbezug tatsächlich gerechter ist als ein System, das zumindest noch einen Einkommensbezug hatte?

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