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69. Sitzung
Freitag, 27. März 202621. Wahlperiode, 69. Sitzunga) – Zweite und dritte Beratung des von der Bundesregierung eingebrachten Entwurfs eines Gesetzes zur Reform der steuerlich geförderten privaten Altersvorsorge (Altersvorsorgereformgesetz) — – Bericht des Haushaltsausschusses (8. Ausschuss) gemäß § 96 der Geschäftsordnung — b) Beratung der Beschlussempfehlung und des Berichts des Finanzausschusses (7. Ausschuss) — – zu dem Antrag der Abgeordneten Ulrike Schielke-Ziesing, René Springer, Peter Bohnhof, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD — Private Altersvorsorge modernisieren – ETF-Sparplan für die Rente ermöglichen — – zu dem Antrag der Abgeordneten Stefan Schmidt, Katharina Beck, Dr. Armin Grau, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN — Ein Bürgerfonds für eine bessere ergänzende Altersvorsorge – Einfach, sicher, renditestark
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Sehr geehrte Frau Präsidentin! Kolleginnen und Kollegen! Ich will zunächst die private Altersvorsorge in den großen Rahmen unseres Altersvorsorgesystems einordnen.

Die gesetzliche Rentenversicherung ist das Fundament unserer Altersvorsorge, und das muss sie auch bleiben. Sie geht weit über die Altersrente hinaus und beinhaltet Erwerbsminderungs- und Hinterbliebenenrente, Leistungen für Prävention und Reha und einen sozialen Ausgleich für Pflege- und Erziehungszeiten: Elemente, die die private Altersvorsorge nicht oder kaum kennt. Die gesetzliche Rentenversicherung kann das Versprechen einer Sicherung des Lebensstandards heute nicht mehr alleine aufrechterhalten, weil wir das Rentenniveau in den letzten Jahrzehnten leider von fast 60 auf 48 Prozent abgesenkt haben.

Was folgt daraus? Wir brauchen dringend eine leistungsstarke betriebliche und private Altersvorsorge. Aber nur in Kombination mit einer starken gesetzlichen Rente können die Risiken der kapitalmarktbasierten Versicherung gut getragen werden. Das gilt gerade, wenn jetzt ein Altersvorsorgedepot ohne Garantien und ohne lebenslange Auszahlung eingeführt wird.

Jetzt zu Ihrem Gesetzentwurf, der sich ja kurzfristig stark geändert hat. Gut ist, dass jetzt auch Selbstständige einbezogen werden, die bei der Aktivrente so sträflich vergessen wurden.

Die Verbesserungen bei der Förderung von kleinen Sparbeiträgen und für Kinder gehen in die richtige Richtung. Die größte Kehrtwende machen Sie – es wurde schon gesagt – mit dem öffentlich verwalteten Standarddepot. Da greifen Sie unsere grünen Vorschläge eines Bürgerfonds auf, und das ist gut.

Zurufdes Abg. Michael Thews [SPD]

Aber Sie beziehen nicht alle Menschen automatisch ein und schaffen kein Opt-out-Modell. Und Sie öffnen das Standardprodukt auch nicht für die betriebliche Altersvorsorge, die die starke zweite Säule in der Altersvorsorge sein muss und bei der sich die Arbeitgeber mitbeteiligen.

Das öffentliche Standarddepot wäre gerade hilfreich für kleine und mittlere Unternehmen,

Beifallder Abg. Katharina Beck [BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN]

wo die betriebliche Altersvorsorge noch schwach ausgeprägt ist. Hier lassen Sie eine große Chance liegen.

Daher können wir dem Gesetzentwurf nicht zustimmen und werden uns enthalten.

Ja, warum eigentlich?

Vielen Dank.

Beifallbei der CDU/CSU sowie bei Abgeordneten der SPD

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