Vielen Dank, Frau Präsidentin! Sehr geehrter Herr Plum, vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben eben argumentiert mit den Zahlen derjenigen, die wegen Erschleichens von Leistungen in den Haftanstalten einsitzen, und haben gemeint, dass das ja so wenige seien.
Da wollte ich Sie jetzt noch mal fragen, ob Ihnen denn bekannt ist, dass nicht wenige Städte mittlerweile davon absehen, diesen Tatbestand überhaupt zur Anzeige zu bringen – so etwa in Bremen und in Köln –, und dass in nicht wenigen Städten aufgrund voll belegter Haftanstalten von der Vollstreckung von Ersatzfreiheitsstrafen abgesehen wird. Das bedeutet ja, dass dann dieses Strafrecht aus dem Strafgesetzbuch gar nicht zum Vollzug kommt. Ich frage Sie außerdem: Wenn die Realität im deutschen Strafrecht ist, dass wir entweder von vornherein davon absehen, Strafanzeige zu erstatten, oder aber von der Vollstreckung absehen:
Welchen Sinn hat dann diese Strafnorm aus Ihrer Perspektive?