Sehr geehrter Herr Präsident! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir beschließen heute in zweiter und dritter Lesung die Weiterentwicklung der Treibhausgasminderungs-Quote. Dieses Gesetz hat vier zentrale Botschaften: erstens sorgt es für mehr Klimaschutz, zweitens reizt es wuchtige Investitionen in Deutschland an, drittens unterstützt es den Hochlauf der Elektromobilität, und viertens ist es ein Wasserstoffstärkungsgesetz.
Aber was ist die Treibhausgasminderungs-Quote? Das ist ein sehr wirksames Klimaschutzinstrument im Verkehrssektor. Es verpflichtet Unternehmen, die Benzin und Diesel in den Verkehr bringen, die Treibhausgase ihrer Kraftstoffe zu mindern. Dafür stehen ihnen mehrere Erfüllungsoptionen zur Verfügung: Strom für E-Autos, grüner Wasserstoff oder eben auch fortschrittliche Biokraftstoffe zur Beimischung in Benzin und Diesel. Darüber hat die Koalition in den letzten Wochen intensiv verhandelt, und wir haben gemeinsam in dem umfassenden Änderungsantrag sehr viel erreicht:
Erstens. Wir sorgen für mehr Klimaschutz, indem wir die Klimaschutzziele in dem Gesetz entsprechend anziehen und das Ambitionsniveau von 59 auf 65 Prozent anheben. Darüber hinaus sorgen wir dafür, dass klimaschädliche Rohstoffe ausgeschlossen werden. Zum Beispiel konnte bisher Abwasser aus der Palmölproduktion angerechnet werden; das schließen wir jetzt aus.
Wir sorgen auch dafür, dass die Bundesregierung, wenn Rohstoffe, die nachgewiesen klimaschädlich sind und deren Anrechnung von der Europäische Kommission ausgeschlossen wurde, dazu ermächtigt wird, diese Rohstoffe auch in Deutschland von der Anrechnung auszuschließen. Deshalb wird es demnächst nicht mehr möglich sein, aus dem Rohstoff Soja Biokraftstoffe zu machen.
Zweitens. Das Gesetz stärkt den weiteren Hochlauf der E-Mobilität. Wir sorgen dafür, dass der Multiplikator für Strom, also wie viel Strom im Verkehr überproportional angerechnet wird, weiterhin gilt. Damit stärken wir die E-Mobilität. Und wir sorgen dafür – das ist, glaube ich, ganz zentral; das freut mich als Kommunalpolitiker in Grevenbroich –, dass die Dekarbonisierung im ÖPNV vorangeht, indem E-Busse deutlich stärker gefördert werden. Das wird dazu führen, dass zukünftig sehr viel mehr Kommunen E-Busse anschaffen werden. Auch das ist sehr gut, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Dieses Gesetz ist ganz zentral für den Hochlauf von grüner Wasserstoffproduktion in Deutschland.
Wir werden mit diesem Gesetz wuchtige Investitionen freisetzen – das ist ganz klar –; denn wir haben die RFNBO-Quote, also erneuerbare Kraftstoffe nicht biogenen Ursprungs – faktisch: grüner Wasserstoff –, deutlich erhöht. Da gibt es eine Mindestquote, die die Verpflichteten erfüllen müssen. Diese Mindestquote stellt sicher, dass Investitionen in grünen Wasserstoff, in Elektrolysewasserstoff stattfinden.
Damit setzen wir in Deutschland ganz wichtige Zeichen; denn wir gehen über die europäischen Ziele hinaus. Die RED-III-Richtlinie besagt: 1,1 Prozent in 2030. Wir sagen: 1,5 Prozent und gehen hoch auf 10 Prozent im Jahr 2040. Das ist sehr gut. Das wird die Investitionen in der Wasserstoffproduktion in Deutschland anregen.
Ein weiterer zentraler Punkt ist: Wie verhindern wir Betrug, und wie schaffen wir Betrugsprävention? Nach den Debatten im letzten Jahr über gepanschten Biodiesel aus Asien – vermeintlich oder auch nachgewiesen – sorgen wir dafür, dass Vor-Ort-Kontrollen verpflichtend sind und Bedingung für die Anrechenbarkeit auf die THG-Quote. Das ist, glaube ich, ganz zentral. Damit schaffen wir Vertrauen in den Markt, in dieses Instrument und stabilisieren auch die Preise.
Darüber hinaus schließen wir Schlupflöcher, und zwar das sogenannte maritime Schlupfloch. Was bedeutet das? Emissionsminderungen im Schiffsverkehr konnten bisher genutzt werden, um Verpflichtungen im Straßenverkehr zu erfüllen. Also, das ist ja total verwässert. Das schließen wir aus, indem wir die Bundesregierung ermächtigen, eine entsprechende Rechtsverordnung zu erlassen. Das ist auch sehr wichtig.
Darüber hinaus haben wir in einer Entschließung weitere wichtige Maßnahmen ausgeführt, wie wir Betrug verhindern und Vertrauen in die THG-Quote stärken wollen. Wir sagen: Es muss ein Vetorecht für Behörden bei der Benennung von Validierern und Zertifizierern von Projekten geben. Wir wollen, dass Fehlverhalten von Validierern und Zertifizierern strafrechtlich sanktioniert werden.
Wir fordern die Bundesregierung auch auf, weitere Anti-Dumping-Maßnahmen bei bereits in Drittstaaten subventionierten und in die EU exportierten Biokraftstoffen zu erlassen. Das alles wird dazu beitragen, Betrug zu verhindern und das Vertrauen in das ganze System als Klimaschutzinstrument zu stärken.
Wenn man gemeinsam verhandelt, hat man manchmal – so ist das – auch unterschiedliche Auffassungen. Daran sind wir sehr pragmatisch herangegangen. Wir sind gemeinsam zu der Erkenntnis gekommen, dass es richtig ist, biogenen Wasserstoff nicht im Straßenverkehr einzusetzen. Wir benötigen dieses Biogas, dieses Biomethan, das ein fertiges Produkt ist, für die Wärmewende, die Biotreppe und andere Bereiche.
Und wir sind gemeinsam zu dem Schluss gekommen: Ja, wir werden die Kappungsgrenze für Biokraftstoffe aus Anbaubiomasse erhöhen. Wir wollen aber nicht, dass die Fläche für die Anbaubiomasse erhöht wird, sie wird gleich bleiben; denn wir werden ja einen Hochlauf der Elektromobilität haben
und entsprechend weniger Biokraftstoffe benötigen.
Meine Damen und Herren, wir werden in Zukunft natürlich über weitere Themen reden müssen: Stichwort „Dekarbonisierung im Schiffsverkehr“; da brauchen wir eine Quote. Wir müssen über den Flugverkehr reden; denn das ist wichtig für den Klimaschutz. Gleichzeitig reizen wir wirtschaftliche Investitionen für fortschrittliche Biokraftstoffe hier in Deutschland an. Auch das ist sehr wichtig.
Meine Damen und Herren, es ist ein gutes Gesetz für mehr Klimaschutz, für wuchtige Investitionen in Deutschland, für die Stärkung der E-Mobilität und – sehr wichtig – für den Hochlauf der Wasserstoffwirtschaft. Stimmen Sie zu!
Zum Schluss. Danke an die Koalition für die guten Verhandlungen und einen herzlichen Dank für die gute Zusammenarbeit – ich bitte die Frau Staatssekretärin, dies an die Fachebene weiterzugeben – bei einem sehr komplexen und großen Gesetz.
Herzlichen Dank.