Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Zunächst mal muss man zur allgemeinen politischen Lage im internationalen Kontext sagen: Wir erkennen, dass in der Abhängigkeit von fossilen Ressourcen eine riesige Gefahr steckt,
eine Gefahr für die Versorgungssicherheit, eine Gefahr von Nichtbezahlbarkeit von Energie. Es gibt kein gesellschaftliches Leben ohne Energie. Deswegen ist es dringend notwendig, dass wir so schnell wie möglich von unseren Abhängigkeiten von fossilen Ressourcen wegkommen,
so schnell wie möglich auf erneuerbare Energien umsteigen. Das ist, glaube ich, einfach die einzige Konsequenz, die man auch angesichts der jüngsten Entwicklungen ziehen kann – aber nicht zum ersten Mal; das ist nicht die erste fossile Energiekrise, die wir erleben konnten.
Heute beraten wir erneut eine Novelle des Energiewirtschaftsgesetzes in erster Lesung. Ich möchte voranstellen, dass das ja nicht das erste Mal ist, dass wir uns mit den Fragen rund um Gasnetze bzw. auch um grüne Moleküle, nämlich Wasserstoff, hier im Hohen Haus befassen. Wir haben etwa in der Ampelkoalition einen ganz großen Meilenstein schon umgesetzt, indem wir ein Wasserstoffkernnetz geschaffen haben. Mit dem Wasserstoffkernnetz und dem hier etablierten sogenannten Amortisationskonto haben wir einen verlässlichen Finanzierungsrahmen geschaffen, mit dem tatsächlich ein Netz von 9 000 bis 10 000 Kilometer Länge entstehen kann, das die Versorgung mit und die Durchleitung von reinem Wasserstoff gewährleistet.
Wir sehen aber auch bei der Umsetzung dieses Kernnetzes, wie schwierig es tatsächlich ist, diese Transformation zu gestalten, wenn die Rahmenbedingungen nicht stimmen. Und wenn das jetzt von der AfD als Beweis genommen wird, dass das alles nicht funktioniert, dann möchte ich einfach nur daran erinnern, dass all das, was Sie vorschlagen,
das Zigfache von dem kostet, was uns die Energiewende kostet. Das Zigfache!
Das verleugnen Sie immer. Sie tun immer so, als ob das einfach der Status quo wäre, als ob das einfach so genutzt werden konnte, und verschweigen der Öffentlichkeit, wie hoch die wahren Kosten dieser Pläne für die Atomenergie, die Sie immer wieder aufleben lassen wollen, liegen.
Beim Wasserstoffkernnetz sehen wir zum Beispiel, dass grüner Wasserstoff insbesondere auch wegen der hohen Netzentgelte leider noch nicht so sehr genutzt wird. Wenn wir niedrige Energiepreise haben wollen, dann werden wir uns dem Thema widmen müssen, dass ein Drittel unserer Energiekosten auf die Netzentgelte entfällt. Das schlägt natürlich beim grünen Wasserstoff, wenn er aus erneuerbaren Energien gewonnen wird, voll rein; und deswegen ist die Wettbewerbsfähigkeit auch dadurch geschmälert. Es liegt also nicht am grünen Wasserstoff, sondern es liegt an der Netzentgeltstruktur, die wir haben.
Damit müssen wir uns befassen.
Hier steht aber jetzt zur Debatte – nachdem ich das quasi als Einordnung zu den Falschmeldungen aus der AfD kurz erläutert habe –, dass wir nun mit einem weiteren Umsetzungspaket zum EU-Wasserstoff- und Gasbinnenmarkt – das ist also quasi die Umsetzung einer EU-Richtlinie – verschiedene Regelungsschritte vornehmen. Für die heute bestehenden Anschlussverpflichtungen werden Veränderungen vorgenommen, indem die Anschlussverpflichtung für Gasanschlüsse aufgeweicht wird. Das geschieht mit Blick darauf, dass man auch die Option der Stilllegung ziehen kann.
Denn wenn man erkennen muss, dass in den nächsten Jahren immer weniger Gas genutzt wird, dann kann es nicht mehr sinnvoll sein – und es ist auch nicht mehr finanzierbar –, solche Netze aufrechtzuerhalten.
Auch die Umwidmung von Gas auf Wasserstoff muss möglich sein. Es wäre völlig sinnwidrig, neben ein bestehendes Gasnetz eine Wasserstoffinfrastruktur zu legen. Wenn man erkennt, dass man eine Wasserstoffinfrastruktur braucht, dann ist es sinnvoll, die bestehenden Gasnetze dafür zu nutzen.
Das sind die Kernbestandteile dieser Regelung. Die Frage ist: Welche Möglichkeiten der Ausgestaltung hat man? Die Anschlussverpflichtung, die bisher starr existierte, war ein Hemmnis für diese Umwidmungen und dafür, diese Umstrukturierungen hinzubekommen.
Kern des Gesetzes ist, dass Verteilernetzentwicklungspläne zu erstellen sind. Dafür ist ein breit angelegter Konsultationsprozess vorgesehen. Die Bundesnetzagentur hat das alles hinterher zu genehmigen. Mit der Erstellung dieser Verteilernetzentwicklungspläne ist aber eben auch verbunden, sich angesichts der Verzahnung mit der Wärmewende mit der Option zu beschäftigen, mögliche Teile der Netze stillzulegen, nämlich genau dort, wo das mit der Wärmeplanung nicht mehr kompatibel wäre.
Wo die vorgelegte Wärmeplanung ganz klar sagt: „Die Versorgung ist hier sichergestellt, das Gasnetz wird nicht mehr gebraucht“, ist absehbar und verankert, dass eine Stilllegung erfolgen wird.
Meine Zeit – meine Redezeit – ist gleich zu Ende.
Deswegen lassen Sie mich nur noch einmal kurz erwähnen, dass die enge Verzahnung mit dem Gebäudemodernisierungsgesetz, das im Detail noch ausgestaltet wird, eine Rolle spielen wird. Natürlich müssen wir aufpassen, dass alles gut miteinander verzahnt ist, dass es gut miteinander wirkt. Denn auch dort spielen verschiedene erneuerbare Energiequellen eine Rolle; ein Teil davon ist Bioenergie, aber eben nur ein Teil. Wie groß dieser Teil ist, wird sich in der Verzahnung abbilden müssen.
Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.