Unsere Fragen haben sich leider nicht geklärt. Deswegen vielen Dank, dass Sie die Zwischenfrage zulassen. – Sie haben sich gerade auf die EU-Arbeitszeitrichtlinie berufen. Artikel 23 der Richtline stellt aber klar, dass ihre Durchführung nicht zu einer Verschlechterung führen darf. Das hat uns auch der Wissenschaftliche Dienst kürzlich noch mal bestätigt. Deswegen: Nicht Brüssel steckt hinter dem Schutzabbau zulasten der Arbeitnehmer, sondern Sie. Meine Frage ist: Warum verstecken Sie die von Ihnen geplante Verschlechterung hinter einer Arbeitsschutzrichtlinie, die genau diesen Fall eigentlich ausschließt? Das möchte ich gerne wissen.
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Beifall bei der Linken