Frau Präsidentin, vielen Dank. – Ich hoffe, es ist für den Kollegen in Ordnung, dass ich nicht auf Russisch, sondern auf Deutsch antworte.
Ich will die Gelegenheit nutzen, gleich mehrere Falschbehauptungen zurückzuweisen, die nicht nur mich betreffen, sondern auch den gesunden Menschenverstand und das Handeln der Bundesregierung im Übrigen.
Erstens. Technisch liegen Sie völlig auf der falschen Linie. Das ist eine Falschbehauptung. Sie können ja noch mal erklären, wie das technisch gehen soll.
Die Nutzung von Nord Stream 2 steht in keinem Zusammenhang zum Rückbau der KWK-Anlage in Lubmin. Wir haben vielleicht unterschiedliche Auffassungen über die Frage, wie man Nord Stream jetzt bewertet; aber klar ist: Diese Entscheidung zur Kraft-Wärme-Kopplungsanlage hat mit der Nutzbarkeit von Nord Stream 2 nichts zu tun. Das war eine Falschbehauptung.
Zweitens. Die Bundesregierung verschenkt hier gar nichts; die Bundesregierung verschenkt hier nichts. Es ist eine unternehmerische Entscheidung. Und da Sie auf die Bundeshaushaltsordnung referieren, würde ich gerne empfehlen, dass Sie sich mal die Normen im Antrag anschauen. Es ist ja gut, dass wir das mal vertiefen können; vielleicht lernen Sie was dazu. Wenn Sie mal nachgeschlagen haben, was die Referenten Ihnen da aufgeschrieben haben, dann merken Sie: Die Normen der Bundeshaushaltsordnung betreffen die Beteiligungsführung und haben überhaupt gar keinen Verfügungscharakter. Das heißt, die Bundesregierung kann im Rahmen der Beteiligungsführung einwirken auf das Unternehmen.
Sie trifft aber weder eine bejahende noch eine verhindernde Entscheidung mit Blick auf dieses Asset der Gesellschaft. Sie tun so, als hätten Sie ganz toll Ahnung. Das hat aber mit den Fakten nichts zu tun.