Herr Präsident! Liebe Bürger! Wieder einmal Titel-Mimikry bei der Bundesregierung. Opferschutz bei Gewalt- und Sexualdelikten – schön wäre es, wenn hier wirklich Menschen vor Gewalt, Frauen vor sexuellen Übergriffen geschützt werden würden, wie es ein starker Rechtsstaat auch könnte. Aber nein, hier wird die psychosoziale Prozessbegleitung ausgeweitet. Das ist ein hehres Ziel – das stimmt, kann man nicht von der Hand weisen –, aber es handelt sich eben nicht um tatsächlich wirkungsvolle, greifbare Verbesserungen für die Situation von Opfern. Sie weiten hier mit erheblichen Kosten die pure Nachsorge aus, wenn die Taten schon geschehen sind. Sie schauen quasi monatelang zu, wie zum Beispiel die Gewaltspirale an Schulen eskaliert, um dann quasi das verprügelte Opfer zum Trost auf einen Eisshake einzuladen und mal darüber zu reden.
Das ist naiv, das ist eine Verharmlosung der Lage und fällt weit hinter das zurück, was man wirklich tun könnte, was wirklich helfen würde.
Ein – Achtung! – Sozialpädagoge als Prozessbegleiter ersetzt eben keine konsequente Strafverfolgung und schon gar keine Abschreckung durch die Demonstration eines umfassend effektiven Strafrechtsinstrumentariums.
Bei linken Parteien besteht ja sowieso keine Hoffnung mehr, aber es ist einfach traurig, dass auch die ehemals konservative Union inzwischen völlig die Bestrafung im Strafrecht hintenanstellt. Stattdessen nehmen auch Sie es hin, dass Anklagen für Gewaltdelikte Jahre dauern, ganz fallen gelassen werden sowie vierte und fünfte Chancen durch Kuschelurteile vergeben werden. Bald haben Sie nur noch zwei Drittel der Wählerstimmen der AfD, liebe Union. Sie haben sich das wirklich redlich verdient!
Wie ist denn die ausgeweitete Nebenklage der Regierung hier zu bewerten? Taugt das vielleicht? Pustekuchen! Diese soll nicht etwa Gewaltopfern im Endeffekt helfen, sondern das Aufspringen auf Volksverhetzungsprozesse ermöglichen.
Sie erlauben damit jedem, der sich etwa als Minderheit von einem angeklagten Posting angegriffen fühlt, als Nebenkläger im Prozess eines §-130-StGB-Verfahrens aufzutreten. Die Zulassungsschwelle wird dann sowieso gutmenschlich ausgelegt. Das wissen Sie ganz genau; das wollen Sie. Eine völlige Vermischung des Schutzgutes liegt hier vor.
Durch die Aufnahme der Volksverhetzung in den Katalog des § 395 Absatz 3 StPO soll der gesellschaftliche Frieden bzw. die Völkerverständigung geschützt werden. Sie ist gerade nicht eine Unterart der Beleidigung. Sie wollen im Endeffekt einfach eine weitere grüne Wiese für linke NGOs und die dauerempörten Resonanzkammern des Antirassismus zur Verfügung stellen
und ganz nebenbei noch Akteneinsicht zur Ermittlung der Privatadressen von Bürgern ermöglichen, die einmal etwas Falsches gepostet haben mögen.
Überweisen Sie es halt in die Ausschüsse!
Sie senken damit das Vertrauen in den Rechtsstaat immer weiter und wundern sich noch, dass die Bürger dann einen rechten Staat einfordern.
Vielen Dank.