Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Sehr geehrte Damen und Herren! Wir beraten heute in der ersten Lesung über den von der Bundesregierung eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Rechte von Verletzten insbesondere schwerer Gewalt- und Sexualstraftaten auf psychosoziale Prozessbegleitung.
Eine Straftat ist ein Angriff auf das Opfer, und sie ist ein Angriff auf den Rechtsstaat. Eine Straftat verletzt den Körper und die Gesundheit eines Menschen. Die Wunde ist vielleicht gar nicht mal der größte Schmerz; denn die Straftat verletzt auch die Seele eines Menschen. Um den Täter einer gerechten Strafe zuzuführen, muss vielleicht eine lange Strecke auf dem Rechtsweg gegangen werden. Die körperlichen Wunden sind womöglich schon längst verheilt; für das Opfer ist dieser Weg aber trotzdem schmerzhaft – mit offenem Ausgang.
Die psychosoziale Prozessbegleitung unterstützt nicht als Rechtsbeistand, sondern als Begleiter die Opfer von schweren Sexual- und Gewaltstraftaten und, neu, nun auch bei häuslicher Gewalt vor, während und nach der Hauptverhandlung. Sie bereitet auf den Ablauf der Verhandlungen vor und steht den Opfern bei Vernehmungen und Gerichtsterminen zur Seite. Sie erläutert die Verfahrensabläufe und reduziert die psychische Belastung. Sie gibt Sicherheit, und sie trägt dazu bei, dass die Opfer besser aussagen können, damit auch zur Schaffung von Gerechtigkeit beitragen und auch den Rechtsstaat stärken.
Mit diesem Entwurf erhöhen wir auch die Vergütung der psychosozialen Prozessbegleitung. Wir erweitern den Kreis der Berechtigten und erleichtern die Verfahren.
Meine Damen und Herren, mit diesem Gesetzentwurf helfen wir den Menschen, die Opfer schwerer Straftaten geworden sind, besonders Kindern und Jugendlichen. Wir zeigen, dass die Opfer dieser schweren Taten nicht alleine sind. Wir zeigen Solidarität, wir stärken die Opfer, und damit stärken wir auch die Justiz und den Rechtsstaat.
In diesem Sinne freue ich mich auf die weiteren Beratungen.
Vielen Dank.