Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Es gibt sie noch, diese Momente, in denen die Bundesregierung etwas sagt und man das Gefühl hat, nicht komplett an der Nase herumgeführt zu werden. Denn das, was der Gesetzentwurf zur Stärkung der Cybersicherheit als Problemanalyse benennt, ist erfrischend ehrlich und schonungslos. So heißt es dort, dass Deutschland im Fokus hochprofessioneller Cyberangriffe stehe; Deutschlands wirtschaftlicher Erfolg und nationale Sicherheit seien mit Cybersicherheit untrennbar verbunden. Ich muss Ihnen sagen: Diese Analyse ist zutreffend. Die hätte glatt von uns kommen können.
Laut dem Microsoft Digital Defense Report für das Jahr 2025 lag Deutschland als Ziel von Cyberangriffen weltweit auf Platz vier. In der Europäischen Union ist Deutschland gar das am meisten von Cyberattacken betroffene Land. Selbst mit begrenzten technischen Kenntnissen können Cyberkriminelle mittlerweile dank einfach verfügbarer Standardtools und digitaler Automatisierung ihre Aktivitäten erheblich ausweiten. 80 Prozent der Cybervorfälle waren laut diesem Bericht Datendiebstähle. Finanzielle Gewinne stehen im Vordergrund. Bei mehr als der Hälfte der Cyberangriffe ging es um Erpressung oder Ransomware.
Deshalb: Eine verantwortungsvolle Politik darf die Gefahren der Zukunft nicht verschlafen, indem sie bei Sicherheitsbefugnissen des Staates nicht mit der Zeit geht. Der Preis der politischen Untätigkeit wären massive Unternehmensinsolvenzen durch Cyberangriffe in Deutschland, und das wollen wir gerade nicht.
Dieses Gesetz schafft mit neuen Befugnissen für Bundespolizei, BKA und BSI die Möglichkeit, eine verbesserte Cyberabwehr aufzubauen. Aus staatspolitischer Verantwortung möchte ich Ihnen jedoch ein paar Dinge benennen, wo wir noch Handlungsbedarf sehen:
Erstens. Wenn die Bundespolizei dem Betreiber eines IT-Systems dessen Nutzung untersagt, sollte dies befristet sein. Unternehmen ist nicht geholfen, wenn die Insolvenz aufgrund eines Cyberangriffs verhindert wird, aber die Unternehmenspleite aufgrund einer Nutzungsuntersagung eintritt. Hier muss nachjustiert werden.
Zweitens. Wenn das Auslesen, Löschen oder Verändern gefahrengegenständlicher Daten mit technischen Mitteln unter Richtervorbehalt gestellt wird, wie es der Gesetzentwurf vorsieht, ist das richtig. Allerdings sind Rechtspflege und Justiz im Allgemeinen keine Träger technologischer Innovationen; ich nenne da beispielsweise nur das elektronische Anwaltspostfach oder die E-Akte. Darum sollten die Amtsgerichte über die Voraussetzungen und den Inhalt solcher Abwehrmaßnahmen vorab aufgeklärt werden.
Und drittens. Entgegen früheren Verlautbarungen sind Sie, Herr Innenminister Dobrindt, beim Thema Hackbacks offenbar vollständig eingeknickt. Spätestens wenn sich Grüne, Linke und SPD gegen Hackbacks im Ausland aussprechen, ist das der beste Beleg dafür, dass wir genau solche Hackbacks brauchen. Wenn Schurkenstaaten nach sicherer Erkenntnis unsere deutsche Souveränität im Cyberraum angreifen, dann sollten wir in Deutschland diesen Staaten ein gemeinsames Zeichen
deutscher Souveränität senden, indem wir mit einem Vergeltungsangriff auf die IT-Struktur dieser Schurkenstaaten reagieren können.
Wir stehen für deutsche Unabhängigkeit und Souveränität. Und das gilt auch und insbesondere im Cyberraum. Denn wir lieben Deutschland.
Vielen Dank.