Vielen Dank, Herr Präsident. – Liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Es ist Fußball-WM, unsere Jungs spielen heute Abend gegen Ecuador. Ob unsere Nationalmannschaft dabei so erfolgreich sein wird wie der FC Bundestag bei der Europameisterschaft, wird sich dann zeigen. Klar ist aber: Wenn man ein Spiel gewinnen will, dann ist es zumindest schon mal die halbe Miete, wenn man hinten in der Abwehr gut steht, wenn man zu null spielt. Als Innenverteidiger des FC Bundestags weiß ich natürlich absolut, wovon ich spreche.
Und so, wie das auf dem Platz ist, ist das eben auch im digitalen Raum. Deutschland muss bei der Abwehr von Gefahren im Cyberraum gut aufgestellt sein. Unsere Sicherheitsbehörden dürfen nicht am Spielfeldrand stehen, Cyberangriffe nur beobachten und danach erklären, was alles hätte besser laufen können. Nein, sie müssen auch selbst mit auf dem Platz stehen. Sie müssen nicht nur aufklären, sie müssen auch abwehren können, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Denn unsere Gegner – der Innenminister hat es eben schon angesprochen – sind leider hochpotent. Das sehen wir an der hohen und stetig steigenden Zahl von Cyberangriffen. Und sie sind heterogen. Mal sind es private, mal halbstaatliche, mal staatliche Akteure, die uns angreifen. Und wenn wir dem etwas entgegenstellen wollen, dann brauchen wir nicht weniger als die beste Mannschaft auf dem Platz.
Und deshalb, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen, stärken wir mit diesem Gesetz nicht nur eine Sicherheitsbehörde, sondern wir geben BSI, BKA und Bundespolizei die richtigen Werkzeuge an die Hand, damit sie auf Cyberangriffe zukünftig angemessen reagieren können. So wie das Bundeskriminalamt und die Bundespolizei heute schon im analogen Raum im Bereich der Gefahrenabwehr zuständig sind, so schaffen wir diese Befugnis im Rahmen dieses Gesetzes jetzt auch für den digitalen Raum.
Was bedeutet das konkret? Bundespolizei und BKA sollen zukünftig beispielsweise Datenverkehre, von denen eine Gefahr ausgeht, umleiten dürfen oder den Betrieb informationstechnischer Systeme stoppen können. Es geht aber in diesem Gesetz nicht nur darum, laufende Gefahren zu stoppen. Unser Ziel muss es auch sein, den entstandenen Schaden so gering wie möglich zu halten. Und deshalb ist es nur richtig, dass BKA und Bundespolizei in Zukunft auch die Möglichkeit haben, durch Cyberangriffe abgeflossene Daten zu löschen oder zu verändern.
Lassen Sie mich bitte dazu eins klarstellen, auch noch mal bestärkend in Richtung des Innenministers, der es schon gesagt hat: Es geht hier nicht um Harakiri, es geht hier nicht um Hackbacks. Es geht schlichtweg darum, nicht tatenlos zuzusehen, wie Verbrecher mit der Beute davonlaufen. Das lassen wir im analogen Raum nicht zu, und wir dürfen es auch im digitalen Raum nicht zulassen, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Wir wollen aber nicht nur auf Angriffe reagieren. Nein, wir wollen sie zukünftig auch besser verhindern. Deshalb stärken wir das BSI, das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik, und seine Fähigkeiten, Angriffsvektoren zu identifizieren und somit mögliche Angriffe auch tatsächlich zu verhindern.
Für eine gute Spielvorbereitung braucht es eben eine solide Gegneranalyse. Mit diesem Gesetz schaffen wir die Grundlage dafür, dass das BSI zukünftig noch besser vor solchen Angriffskampagnen warnen kann.
Denn das Mobile Incident Response Team des BSI, quasi die „schnelle Eingreifgruppe“, kann von KRITIS-Betreibern zukünftig schon beim Verdacht eines Cyberangriffs angefordert werden. Das hilft insbesondere den Einrichtungen, die aufgrund ihrer Größe vielleicht keine großen IT-Abteilungen haben. Wir machen damit klar: Diese Bundesregierung, diese Koalition unterstützt sensible Einrichtungen gerade im Mittelstand und in kleineren Unternehmen bei der Abwehr von Cybergefahren.
Worauf kommt es jetzt bei den anstehenden Beratungen im Parlament an? Bei so vielen Akteuren dürfen wir es nicht zu einem Kompetenzwirrwarr kommen lassen. BKA und Bundespolizei dürfen im Ernstfall nicht über Zuständigkeiten streiten. Deshalb braucht es hier von Anfang an klare Maßstäbe und Regeln, wer wann zuständig ist.
Fakt ist aber schon heute: Diese Koalition macht den digitalen Raum sicherer: mit der Umsetzung der NIS-2-Richtlinie, mit dem Cyber Resilience Act, der hier gerade im Parlament beraten wird, mit den digitalen Ermittlungsbefugnissen, mit dem jetzt vorliegenden Cybersicherheitsgesetz und vielen weiteren Planungen dieser Koalition und des Innenministeriums. Diese Koalition handelt. Sie macht Deutschland sicherer. Und das ist auch gut so, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aber aus aktuellem Anlass – wie uns der Dienstagabend bei der Deutschen Bahn gezeigt hat – will ich auch sagen: Starke Sicherheitsbehörden allein werden uns nicht beschützen können. Es geht auch darum, mit dem aktuellen Stand der Technik mitzugehen. Die Zeiten, in denen wir auf 25 Jahre alte Standards in kritischer Infrastruktur vertrauen konnten, sind nun mal vorbei. Auch hier müssen wir, um unsere Cybersicherheit zu stärken, investieren.
Und deshalb will ich betonen: Zum Glück haben Union, Grüne und SPD im letzten Jahr die Bereichsausnahme der Schuldenbremse auch für die Cybersicherheit beschlossen, haben wir das Sondervermögen zur Modernisierung unseres Landes, unserer Infrastruktur beschlossen. Das müssen wir jetzt im wahrsten Sinne des Wortes auch auf die Schiene bringen; nicht nur bei der Bahn, auch anderswo. Diese Koalition tut das. Wir handeln. Wir machen Deutschland sicherer. Wir stärken uns im Cyberraum. Wir drücken unseren Jungs heute Abend die Daumen. Und um mit einem Fußballzitat zu enden: „Ich habe fertig!“
Herzlichen Dank.