Herr Präsident! Liebe Kollegen! Heute haben wir bereits eine ganze Menge überzeugende Argumente gehört, und zwar sowohl für die Zustimmungslösung als auch für die Widerspruchslösung. Und wer wie ich Menschen kennt, deren Überleben davon abhängt, ob sie eine regelmäßige Dialysebehandlung bekommen, und die sehnsüchtig auf ein Spenderorgan warten, der beurteilt die Frage „Widerspruchslösung oder Zustimmungslösung?“ vielleicht anders als Menschen, die sich mit diesem Thema bisher vielleicht nur theoretisch befasst haben.
Seit meinem 18. Geburtstag habe ich zwei Dokumente: den Führerschein und den Organspendeausweis. Das liegt daran, dass ich damals beruflich als Rettungssanitäter tätig war. Und nach meiner Erfahrung kann ich sagen: Die Mitarbeiter im Gesundheitssystem, egal ob Ärzte, Pfleger oder Notfallsanitäter, kennen das System von innen. Sie wissen, dass sie sich darauf verlassen können, dass die Ärzte bei der Diagnose des Hirntods nie leichtfertig, sondern immer verantwortungsbewusst handeln.
Daher besitzen nahezu alle Menschen, die im Gesundheitssystem tätig sind, einen Organspendeausweis. Denn diese Menschen werden zwangsläufig mit Krankheit, Tod und Schicksalsschlägen konfrontiert. Das heißt, sie müssen sich beruflich mit diesen Fragen auseinandersetzen. Viele andere Menschen, vor allem junge Menschen, verschieben die Beschäftigung mit diesem Thema verständlicherweise immer in die Zukunft. Einen Organspendeausweis mitzuführen, ist für viele Menschen, mit denen ich gesprochen habe, leider ein Vorhaben, das sie aufschieben.
Wir haben es schon gehört: Die Umfragen zeigen, dass eine Mehrheit der Menschen in Deutschland die Organspende nicht ablehnt. Sie sind informiert; die Mehrheit der Bürger ist über dieses Thema informiert. Aber der Antrieb, die Zustimmung zu erklären, ist nicht so stark wie der Antrieb, seinen Widerspruch zu erklären. Deshalb ist die Widerspruchslösung in allen unseren europäischen Nachbarstaaten – das haben wir auch schon gehört – bereits eingeführt, und sie hat sich dort bewährt.
Ich persönlich befürworte die Widerspruchslösung. Gleichzeitig habe ich natürlich volles Verständnis für die Kollegen im Haus, die die Zustimmungslösung beibehalten wollen. Aber, Herr Kollege Willsch, Sie haben es eben auch schon gesagt – das unterstütze ich –: Es geht nach meiner Überzeugung nicht mehr primär darum, die Bürger von der Bereitschaft zur Organspende zu überzeugen, sondern darum, ihre Entscheidung festzustellen und zu dokumentieren.
Eine Möglichkeit, die mir schon lange vorschwebt, wäre, diese Bereitschaft abzufragen. Alle zehn Jahre gehen wir ins Rathaus, um den Personalausweis oder Reisepass zu beantragen. Eine dortige Abfrage über die Willensentscheidung der Bürger, einschließlich möglicherweise der Aussage „Ich will mich nicht entscheiden“, und das niederschwellige Eintragen dieser Entscheidung, die man dann getroffen hat, im bereits bestehenden Organspenderegister können sogar auch erfolgen, ohne dass die Mitarbeiter im Rathaus Kenntnis bekommen, wie ich mich entscheide. Aber eine solche Möglichkeit anzubieten, würde nach meiner Ansicht sogar viele dieser heute aufgekommenen Streitfragen klären. Über diese Möglichkeit sollten wir vielleicht nachdenken.