„Abweichungen“ zählt Voten, die von der Mehrheit der eigenen Fraktion abweichen. „Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.
Dies ist eine Änderung, die im Rahmen des parlamentarischen Verfahrens auf Wunsch der Fraktionen aufgenommen worden ist. Der Wunsch ist aus Vereinfachungsgründe