a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 19/28444 - Entwurf eines Vierten Gesetzes zum Schutz der Bevölkerung bei einer epidemischen Lage von nationaler Tragweite b) zu dem Antrag der Abgeordneten Pia Zimmermann, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/24453 - Corona-Strategie für besonders gefährdete Menschen zum Nutzen der ganzen Gesellschaft c) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Matthias W. Birkwald, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/25882 - Lockdown-Maßnahmen durch Gesetze, nicht durch Verordnungen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Dr. Achim Kessler, Susanne Ferschl, Doris Achelwilm, weiterer Abgeordneter und der Fraktion DIE LINKE. - Drucksache 19/27960 - Mehr Sicherheit und Lebensqualität mit Schnelltests und Selbsttests für alle
19/28692
19. Wahlperiode19. April 2021Eingebracht von AfG
Im Plenum behandelt
- 21. Apr. 2021223. Sitzung21. Apr. 202123 RedenReaktionswert: hochDebatte öffnenSitzung öffnen
6 Namentliche Abstimmungen zu dieser Drucksache
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 6Gesetzentwurf Bevölkerungsschutzgesetz21. Apr. 2021Angenommen
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 5Bevölkerungsschutzgesetz - Änderungsantrag (19/28760)21. Apr. 2021Abgelehnt
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 4Bevölkerungsschutzgesetz - Änderungsantrag (19/28756)21. Apr. 2021Abgelehnt
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 3Bevölkerungsschutzgesetz - Änderungsantrag (19/28755)21. Apr. 2021Abgelehnt
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 2Bevölkerungsschutzgesetz - Änderungsantrag (19/28753)21. Apr. 2021Abgelehnt
- 21. Apr. 2021Gesundheit19. Wahlperiode · 223. SitzungAbstimmung 1Bevölkerungsschutzgesetz - Änderungsantrag (19/28752)21. Apr. 2021Abgelehnt
„Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.