a) zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU/CSU und SPD - Drucksache 21/5321 - Entwurf eines Zweiten Gesetzes zur Änderung des Energiesteuergesetzes zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe (2. Energiesteuersenkungsgesetz) b) zu dem Gesetzentwurf der Abgeordneten Sascha Müller, Katharina Beck, Dr. Moritz Heuberger, weiterer Abgeordneter und der Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN - Drucksache 21/5320 - Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Stromsteuergesetzes und weiterer Vorschriften c) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Jan Wenzel Schmidt, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Druckasche 21/2363 - Berufstätige Pendler sofort entlasten - Entfernungspauschalen für Kraftfahrzeuge ab dem ersten Kilometer auf 50 Cent erhöhen und an die Preisentwicklung anpassen d) zu dem Antrag der Abgeordneten Kay Gottschalk, Hauke Finger, Jörn König, weiterer Abgeordneter und der Fraktion der AfD - Drucksache 21/5326 - Von der Einführung einer Übergewinnsteuer absehen - Den hohen Kraftstoffpreisen durch gezielte Maßnahmen begegnen
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21. Wahlperiode22. April 2026Eingebracht von FinanzA
Im Plenum behandelt
- 24. Apr. 202675. Sitzung24. Apr. 202632 RedenReaktionswert: hochDebatte öffnenSitzung öffnen
4 Namentliche Abstimmungen zu dieser Drucksache
- 24. Apr. 2026Finanzen21. Wahlperiode · 75. SitzungAbstimmung 4Ablehnung eines Antrags zur Übergewinnsteuer24. Apr. 2026Angenommen
- 24. Apr. 2026Finanzen21. Wahlperiode · 75. SitzungAbstimmung 3Ablehnung eines Antrags zur Entlastung berufstätiger Pendler24. Apr. 2026Angenommen
- 24. Apr. 2026Finanzen21. Wahlperiode · 75. SitzungAbstimmung 2Gesetzentwurf der Grünen zur Änderung der Stromsteuer24. Apr. 2026Abgelehnt
- 24. Apr. 2026Finanzen21. Wahlperiode · 75. SitzungAbstimmung 1Gesetzentwurf zur temporären Absenkung der Energiesteuer für Kraftstoffe24. Apr. 2026Angenommen
„Angenommen“ oder „Abgelehnt“ leitet OpenPlenum aus den Ja- und Nein-Stimmen ab. Bei Abstimmungen, die eine qualifizierte Mehrheit verlangen, kann die amtliche Feststellung des Bundestages abweichen.