Da die Regelung erst zum 1. Januar 2020 in Kraft tritt und dann für zukünftige Auszubildende gilt, müssen wir erst mal die Zahlen abwarten und schauen, wie viele Auszubildende sich zum 1. August um einen Ausbildungsplatz bewerben und dann eben auch einen Ausbildungsvertrag erhalten. Insofern können wir das noch nicht sagen. Wir hatten in den letzten Jahren steigende Ausbildungszahlen. Wir hatten immer gut über 500 000 neue Ausbildungsverträge. Ich gehe davon aus, dass sie sich auch in zukünftigen Jahren ungefähr in der Größenordnung bewegen.
Vielleicht sage ich noch ein paar Sätze dazu. Wir haben uns auf steigende Mindestausbildungsvergütungen in den ersten vier Jahren geeinigt: Wir fangen mit 515 Euro an. Im Jahr 2021 beträgt die Mindestausbildungsvergütung schon 550 Euro. Im Jahr 2022 sind wir bei 585 Euro, im Jahr 2023 bei 620 Euro. Daran anschließend wird die zukünftige Steigerung der Mindestausbildungsvergütung an der durchschnittlichen Steigerung der Ausbildungsvergütungen in ganz Deutschland gemessen.
Ich glaube, dass wir genau mit diesem Weg Maß und Mitte gefunden haben; denn am wichtigsten ist es, dass immer genügend Ausbildungsplätze angeboten werden. Wir haben schon eine Zeit in Deutschland erlebt, in der es anders war, in der wir händeringend darum gebeten haben, mehr junge Menschen auszubilden, mehr jungen Menschen in diesem Land eine Chance zu geben. Denn eine Erstausbildung machen zu können, ist eine Riesenchance in unserem Land.
Wenn jemand in Deutschland seinen Lebensunterhalt mit seiner Ausbildungsvergütung nicht bestreiten kann, dann bekommt er über das Sozialgesetzbuch III noch weitere Unterstützungsleistungen. Das muss man, glaube ich, an der Stelle auch beachten; das ist mir wichtig.