Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Nehmen Sie bitte Platz.
Meine sehr verehrten Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich begrüße Sie zur konstituierenden Sitzung des 19. Deutschen Bundestages. Es entspricht der ständigen Übung, zu Beginn der konstituierenden Sitzung nach den Regelungen der bisherigen Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu verfahren.
§ 1 Absatz 2 der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages sieht vor, dass das am längsten dem Bundestag angehörende Mitglied, das hierzu bereit ist, den Vorsitz übernimmt, bis der Deutsche Bundestag einen Präsidenten gewählt hat.
Die Fraktion der AfD widerspricht diesem Verfahren und hat auf Drucksache 19/2 beantragt, einen Versammlungsleiter zu wählen, der die konstituierende Sitzung eröffnen soll. Über diesen Antrag lasse ich sofort abstimmen. Wer dem Antrag der Fraktion der AfD zustimmt, den bitte ich um sein Handzeichen. – Gegenstimmen? –
Enthaltungen? – Der Antrag ist damit mit den Stimmen aller Fraktionen bei Zustimmung der AfD-Fraktion abgelehnt.
Wir verfahren nunmehr entsprechend § 1 Absatz 2 der bisherigen Geschäftsordnung. Herr Dr. Wolfgang Schäuble ist das Mitglied, das dem Deutschen Bundestag am längsten angehört. Er hat jedoch auf das Amt des Alterspräsidenten verzichtet. Damit rückt das am zweitlängsten dem Bundestag angehörende Mitglied nach. Ich war von 1980 bis 2013, also 33 Jahre, Mitglied des Deutschen Bundestages. Ist jemand unter Ihnen, der dem Bundestag länger angehört? –
Das scheint offenkundig nicht der Fall zu sein. Dann trifft es also tatsächlich zu, dass die Rolle des Alterspräsidenten auf mich zukommt. Es ist mir eine Ehre und Freude zugleich, den Vorsitz bis zur Amtsübernahme durch den neugewählten Präsidenten des Deutschen Bundestages zu übernehmen.
Damit rufe ich nun den Tagesordnungspunkt 1 auf:
Eröffnung der Sitzung durch den Alterspräsidenten
Drucksache 19/2