Verehrte Frau Präsidentin! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bleibe bei meiner Linie, dass ich nicht wesentliche Teile meiner Redezeit darauf verwende, auf die Legendenbildung eines AfD-Kollegen einzugehen.
Ich will mich auf das Thema konzentrieren, um das es heute hier geht.
Ich darf sagen: Ich bin ja in meiner ersten Wahlperiode Mitglied des Deutschen Bundestages, und ich war und bin weiterhin erstaunt, mit welchem Aufwand der Deutsche Bundestag sich jeder einzelnen Petition annimmt. Das Petitionsrecht ist damit nach meiner Überzeugung eines der bedeutendsten Angebote, das der Deutsche Bundestag zu bieten hat, und es ist vor allen Dingen ein starker Baustein in Sachen direkter Demokratie.
Der Petitionsausschuss interessiert sich dabei sowohl für Petitionen, die von sehr vielen Menschen unterzeichnet und unterstützt werden, aber eben auch für Einzelpetitionen. So hat jeder die Chance, Einfluss auf die Politik in unserem Lande zu nehmen.
Onlinepetitionen, öffentliche Petitionen, öffentliche Sitzungen: All dies sind Beispiele dafür, dass der Deutsche Bundestag die Anliegen der Bürgerinnen und Bürger ernst nimmt. Natürlich – jetzt muss ich doch ein bisschen auf das eingehen, was wir gerade eben gehört haben – ist es deshalb ausgesprochen kritikwürdig, wenn der Petitionsausschuss benutzt wird, um damit parteipolitische Zwecke zu verfolgen, und wenn der Petitionsausschuss missbraucht wird.
Es ist natürlich nicht im Sinne der Väter und Mütter des Grundgesetzes, wenn aus Abgeordnetenbüros heraus Petitionen geschrieben werden und sich daran parteipolitische Kampagnen anschließen. Das ist nicht Sinn und Zweck des Petitionsausschusses, und so ist es bei der AfD ja geschehen.
Das gefährdet das Instrument des Ausschusses.
Meine Damen, meine Herren, natürlich hat nicht jede Petition Aussicht auf Erfolg. Nicht selten aber werden durch Petitionen politische Themen gesetzt und auch die Meinungsbildung im Parlament beeinflusst.