Herr Präsident! Sehr verehrte Gäste! Meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Lieber Kollege Schneider, ich verstehe, dass man mit 20 Prozent als Bundestagswahlergebnis nach einem Schuldigen sucht. Ich empfehle, nicht immer nur ins Kanzleramt zu gucken.
Suchen Sie im Willy-Brandt-Haus! Dort ist der Erfolg größer, dass Sie einen Schuldigen finden. Das geht dann vor allen Dingen auch schneller.
Davon abgesehen stehen wir heute am Beginn einer Legislaturperiode. Wir haben bald – sofort nach der Konstituierung – Arbeitsfähigkeit hergestellt. Wir haben 289 Kolleginnen und Kollegen als neu gewählte Abgeordnete unter uns, die in der letzten Legislaturperiode diesem Bundestag nicht angehört haben. Zwei Fraktionen sind neu ins Parlament gezogen. Diese neuen Abgeordneten werden jetzt mit teils umfangreichen Änderungsanträgen zur Geschäftsordnung begrüßt.
Ich halte das weder für besonders stilvoll noch für sachlich gerechtfertigt und fair.
Die neuen Kolleginnen und Kollegen hatten weder die Gelegenheit, sich mit Ihren Anträgen auseinanderzusetzen,
noch hatten sie Gelegenheit, jemals live eine Regierungsbefragung oder das, was Sie ändern wollen, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen oder zu erfahren.
Deswegen sagen wir: Ungeachtet der Möglichkeit, etwas zu ändern, wollen wir nicht, dass heute über die Anträge abgestimmt wird. Wir wollen sie überweisen, damit sie in Ruhe und mit der gebotenen Sachlichkeit beraten werden können.
Insofern soll sich zunächst der Ältestenrat damit beschäftigen.
Weil wir am Anfang der Beratungen stehen, möchte ich nur ein paar Anmerkungen machen.
Erstens: zum Änderungsantrag der AfD bezüglich des Alterspräsidenten. Hermann Otto Solms hat heute bewiesen, dass es sinnvoll ist, nicht nur auf Lebensalter zu setzen, sondern auch auf politische Erfahrung. Deswegen sehe ich da keinen Änderungsbedarf.
Zweitens: zu den Anträgen von SPD und Linken zu Änderungen bei der Regierungsbefragung. Sie wollen eine lebendige und informative Regierungsbefragung. Gar keine Frage, das wollen wir auch. Das Fragerecht muss aber Instrument der parlamentarischen Kontrolle bleiben und sollte nicht Kampfinstrument der Opposition werden. Ich glaube, es liegt in unserem gemeinsamen Interesse,
dass wir sachlich argumentieren und nicht versuchen, nur persönlich zu attackieren. Deswegen habe ich da Bedenken. Aber um auch das klar zu sagen: Wir sind bereit, darüber zu reden – in der gebotenen Sachlichkeit und nicht im Hauruckverfahren. Ich kann verstehen, Herr Kollege Schneider, dass die SPD möglichst schnell in die Opposition will.
Wir werden Sie dabei unterstützen, aber dieses Antrags bedarf es dazu nicht.
Drittens: zum Antrag der Linken auf unmittelbare Einsetzung der vier im Grundgesetz genannten Ausschüsse. Ich möchte betonen: Dieser Bundestag, der 19. Deutsche Bundestag, ist ab heute jederzeit in der Lage, zu arbeiten und Entscheidungen zu treffen, er ist arbeitsfähig und entscheidungsfähig, um das einmal klar zu sagen. Sie haben hier suggeriert, wir müssten diese Ausschüsse einsetzen. Das müssen wir nicht.
Es gibt keine Fristen im Grundgesetz oder sonst wo, die uns vorgeben, diese Ausschüsse heute einzusetzen. Wir haben eine parlamentarische Gepflogenheit, Ausschüsse spiegelbildlich zu den vorhandenen Ministerien einzusetzen.
Wenn die aber noch nicht da sind, wird es schwierig mit dieser parlamentarischen Gepflogenheit. Deswegen bin ich dafür: Wir machen es so, wie es sich bewährt hat.
Ich denke, der parlamentarischen Praxis ist hier erneut Vorrang einzuräumen. Einzelne Fachausschüsse vorzuziehen, dieses Schrittes bedarf es nicht.
Abschließend zum Antrag der AfD zu Minderheitenrechten. Aufgrund einer starken Großen Koalition bestand in der 18. Wahlperiode Anlass, darüber nachzudenken, ob Minderheitenrechte in ausreichendem Maße gewährleistet werden können, zugegeben bei einer damals recht kleinen Opposition. Die Minderheitenrechte waren Reaktion auf Mehrheitsverhältnisse, und es gibt deshalb auch keinen Grund, sie zu verlängern. Die GroKo ist nicht mehr vorhanden. Interessant ist ja auch, dass die AfD das Quorum auf 65 Abgeordnete senken will. Möglicherweise ist das die vorbeugende Reaktion auf weitere Austritte aus Ihrer Fraktion. Das weiß ich nicht.
Mal sehen, ob bei 65 Schluss ist. Sie haben ja noch ausreichend Zeit.
Meine Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anträge, die wir hier vorgestellt bekommen haben, gehören nicht in die konstituierende Sitzung. Wir haben viel Wichtigeres zu tun. Sie gehören in Ruhe beraten, damit man sich auch fachlich damit auseinandersetzen kann. Dafür sorgen wir als CDU/CSU-Bundestagsfraktion.
Vielen Dank.