Herr Präsident! Meine Damen und Herren! Lassen Sie mich drei Vorbemerkungen machen.
Erste Vorbemerkung. Die AfD hat fünf Monate gebraucht, um da anzukommen, wo sie heute ist, nämlich bei der Feststellung, dass der Deutsche Bundestag mehr ist als eine Plenarsitzung
und dass das heißt, dass man ganz schön unter Dampf sein kann und im Dauerlauf und ziemlich gut organisiert sein muss, wenn man als Abgeordneter seinen vielfältigen Aufgaben, die man hat, nachkommen will.
Immerhin fünf Monate! Vor fünf Monaten haben wir die Ausschüsse eingesetzt. Ab da sickerte so langsam durch, dass der Deutsche Bundestag ein Arbeitsparlament ist.
Zweite Vorbemerkung. Ich lasse mir von einem Abgeordneten – ich glaube, das sehen die meisten von Ihnen so –, der den Abstimmungszettel zur geheimen Wahl der Kanzlerin auf dem Herrenklo fotografiert
und sich damit bei Twitter brüstet, zum Thema „Würde des Hauses“ gar nichts sagen.
Dritte kurze Vorbemerkung. Ein Rechtsausschussvorsitzender sollte eigentlich wissen, dass der Antrag, den wir gerade beraten, kein Geschäftsordnungsantrag ist,
sondern ein Antrag an den Deutschen Bundestag zur Änderung der Geschäftsordnung.
So weit meine Vorbemerkungen. Da ist noch Luft nach oben,
das ist für mich an diesem Abend wieder einmal klar geworden.
Jetzt zur Sache. Wir haben 24 ordentliche Ausschüsse, 17 davon tagen vormittags, 7 tagen am Nachmittag und dürfen laut Geschäftsordnung nicht parallel zur Regierungsbefragung stattfinden, da alle Abgeordneten die Möglichkeit haben sollen, an der Regierungsbefragung teilzunehmen. Wir haben einen parlamentarischen Untersuchungsausschuss. Wir haben elf Unterausschüsse des Deutschen Bundestages. Wir haben eine Reihe von Kommissionen und Beiräten.
Nun zum sehr inhaltslosen Antrag, der uns vorliegt. Als Ergänzung zu § 20 der Geschäftsordnung schlägt die AfD vor, dass sich die Sitzungen des Bundestages nicht zeitlich mit Ausschusssitzungen überschneiden dürfen.
In § 60 der Geschäftsordnung soll geändert werden, dass Ausschusssitzungen nicht gleichzeitig mit Plenarsitzungen stattfinden dürfen.
Wer sich nun mit der Frage beschäftigt: „Was sollen wir denn dann tun?“ – Sie verstehen: Ausschusssitzungen sollen nicht parallel zum Plenum und Plenum nicht parallel zu Ausschusssitzungen stattfinden –, und erwartet, dass eine Fraktion dieses Hauses zu diesem komplexen Vorgang einen Vorschlag macht, hat sich geirrt.
Das einzig Substanzielle ist, diese beiden Paragrafen der Geschäftsordnung aufzuführen und zu sagen: Das muss geändert werden.
Jetzt zum Ernst der Sache: Meine Damen und Herren, Sie können sich demnächst ein flotteres Tempo angewöhnen, dann schaffen Sie es vielleicht auch, Ausschussarbeit, Kommissionsarbeit, Beiratsarbeit, Plenararbeit, Fragestunde und Kontrolle der Regierung unter einen Hut zu kriegen. Ich würde mich auch fragen: Wollen Sie eigentlich auch Wahlkreisarbeit machen?
Denn Wahlkreisarbeit umfasst die Fragen: Wie gehen wir eigentlich mit der Vermittlung unserer Arbeit nach außen um? Wie stehen wir Rede und Antwort in unseren Wahlkreisen für das, was wir tun? Machen wir Bürgersprechstunden? – Wer von Ihnen hat eigentlich ein Wahlkreisbüro?
Oder konzentrieren Sie sich voll auf den Laden hier?
Wenn eine Fraktion versucht, das Parlament und die Arbeit des Parlaments verächtlich zu machen – das ist im Kern das, was der Kollege vorhin versucht hat –, dann sage ich: Dafür gibt es keinen Anlass. Wir versuchen, die Arbeit hier im Plenum und die Arbeit im Wahlkreis unter einen Hut zu kriegen. Das ist verdammt schwer. Man muss immer wieder neu nachdenken und reflektieren, wie man das schafft.
Das ist eine Herausforderung für jede und jeden von uns. Ich bin froh, dass wir gemeinsam – bei aller Unterschiedlichkeit in den Positionen – diese Art, die Arbeit der Abgeordneten lächerlich machen zu wollen, nicht zulassen.