Sehr geehrte Frau Jelpke, zunächst einmal: Es sollten letztes Jahr 57 000 Menschen abgeschoben werden. Die Mehrheit von ihnen konnte nicht abgeschoben werden. Davon wiederum waren es etwa 40 Prozent, knapp 8 000 Menschen, die man nicht dem Flughafen oder anderen Einrichtungen zuführen konnte. Ich sage es nochmals: Wir haben hier ein rechtsstaatliches Verfahren, und wer hier vollziehbar ausreisepflichtig ist – unter Berücksichtigung aller Rechtsmittel, die er vorher nutzen konnte –, der muss dieses Land verlassen.
Und wenn Sie darauf hinweisen, dass es in diesem Bereich auch Gewalt gebe – das haben Sie in Ihrer Rede gemacht –, dann weise ich Sie darauf hin, dass ursächlich der Widerstand der Menschen ist, dem hier begegnet wird.
Insofern glaube ich, dass wir hier in Deutschland ein Vollzugsdefizit haben, und diesem wollen wir abhelfen, indem wir jetzt mit dem Geordnete-Rückkehr-Gesetz die Mittel und Instrumente, die der Staat zur Verfügung hat, schärfen, um die Ausreisepflicht, diesen Rechtsanspruch des Staates, auch durchzusetzen.
Herzlichen Dank.
Interfraktionell wird Überweisung des Gesetzentwurfs auf Drucksache 19/10047 an die in der Tagesordnung aufgeführten Ausschüsse vorgeschlagen. Gibt es andere Vorschläge? – Das ist nicht der Fall. Dann ist die Überweisung so beschlossen.