Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Der Unterschied zwischen einem Politiker und einem Staatsmann besteht bekanntlich darin, dass der Politiker in Wahlperioden denkt, der Staatsmann in Generationen. Weitsicht führt deswegen abwechselnd zu dem Vorwurf, man handele unpopulär, oder – paradoxerweise – man sei populistisch. Mit einer gewissen Weitsicht hätte man erkennen können, dass die Erteilung der deutschen Staatsangehörigkeit bei gewissen Gesellschaftsgruppen kontraproduktiv ist, insbesondere wenn das Bekenntnis zu Familienclans oder einer Religion systemimmanent über das Grundgesetz gestellt wird. Meine Damen und Herren, der Erwerb der deutschen Staatsbürgerschaft muss wieder ein Privileg werden und darf kein Rechtsanspruch oder sogar ein Automatismus sein.
Manche unserer Gegner können es sich nicht verkneifen, uns in der Zuwanderungsdiskussion in die rechtsextreme Ecke zu rücken,
nur weil wir im Zusammenhang mit der Zuwanderung auf die Gefahr von Parallelgesellschaften aufmerksam machen.
So Frau Merkel im Dezember 2003, zitiert mit Erlaubnis der Präsidentin.
Der vorliegende Entwurf eines Gesetzes zum Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit für Deutsche mit Doppelpass ist die logische Konsequenz und Korrektur einer falschen Staatsangehörigkeitspolitik. Dieses Gesetz ist zwar ein kleiner Schritt in die richtige Richtung, kommt aber Jahre zu spät und ist leider handwerklich und rechtsdogmatisch schlecht gemacht. Laut internationalem Zentrum für Terrorismusbekämpfung gibt es diese Ausreisen von Menschen mit EU-Pässen seit Mitte 2012, noch nicht zum IS speziell, aber allgemein dem Mudschahedin-Aufruf der islamischen Milizen in Syrien folgend.
Die Bundesregierung diskutiert schon lange über die Rückholung von IS-Terroristen mit deutschem Pass. Bereits im Jahre 2016 beschäftigte sich der Wissenschaftliche Dienst des Bundestages mit der Frage, ob den deutschen Kämpfern die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen werden kann, was nach jetziger Rechtslage nicht möglich ist. Trotzdem braucht die Bundesregierung drei Jahre, um einen Gesetzentwurf vorzulegen. Dies hat zur Folge, dass die IS-Terroristen durch dieses Gesetz nicht mehr belangt werden können; denn wir haben ein verfassungsmäßiges Rückwirkungsverbot für Gesetze, was auch gut ist. Denn wie schon Jean-Paul Sartre sagte: Wir sind zur Freiheit verdammt. Dies gilt insbesondere, wenn wir erkennen müssen, dass unsere Freiheit auch für Demokratiefeinde und Dschihadisten gilt. 1 000 deutsche Islamisten sollen aus Deutschland nach Syrien gezogen sein. 120 Terroristen mit deutschem Pass sollen die Kurden gefangen haben. Jeder Einzelne für sich ist eine tickende Zeitbombe; denn der IS mag politisch und militärisch besiegt sein, aber die Ideologie, nämlich der Hass und die Aggression gegen Ungläubige, lebt in den Köpfen weiter und wird ja auch in vielen Moscheen in Deutschland zumeist ungestraft gepredigt.
Auch inhaltlich ist dieser Gesetzentwurf kein großer Wurf. Er leidet unter vielen unscharfen, weit auslegbaren Tatbestandsmerkmalen, so die Formulierung „ein Deutscher, der … sich an Kampfhandlungen einer Terrormiliz im Ausland konkret beteiligt“. Alleine das Tatbestandsmerkmal „an Kampfhandlungen beteiligt“ bedarf der Auslegung, da Sie in der Gesetzesbegründung ausführen, dass der Betreffende „in Kampfhandlungen eingebunden“ sein muss. Sie schreiben: Es genügt jeder Beitrag, der nicht nur passiv ist und in einem – wie auch immer gearteten – Zusammenhang mit einer gewaltsamen Auseinandersetzung steht. – Das alleine sind also drei Tatbestandsmerkmale, die mühevoll durch die Rechtsprechung im Nachhinein zu definieren sind.
Die AfD schlägt vor, statt neue Tatbestandsmerkmale zu erfinden, rechtsdogmatisch den Verlust der deutschen Staatsbürgerschaft an §§ 129a und 129b des Strafgesetzbuches – Bildung und Beteiligung an einer terroristischen Vereinigung – anzuknüpfen. Dies hätte den Vorteil, dass diese Tatbestandsmerkmale bereits durch die Rechtsprechung definiert sowie Mittäterschaft und Beteiligung im Strafgesetzbuch geregelt sind. Des Weiteren regelt das Strafgesetzbuch die Strafmündigkeit auch von Minderjährigen in §§ 10 und 19 StGB, während Sie minderjährige Täter nicht belangen wollen. Der Vorschlag der AfD beinhaltet auch den Verlust der deutschen Staatsangehörigkeit bei Terrorakten in Deutschland. Der Bevölkerung ist es schwer vermittelbar, dass bei Terrorakten im Ausland die deutsche Staatsangehörigkeit entzogen wird, bei Terrorakten in Deutschland jedoch nicht.
Die AfD wird ihren Gesetzentwurf einbringen, über den wir in Kürze hier debattieren können.
Vielen Dank.