Vielen Dank für die Frage. Ich kann sie Ihnen ganz einfach beantworten: Erstens ist es eine bewusste Schlussfolgerung unserer Verfassung, die sich ja bescheiden „Grundgesetz“ nennt und die wir in diesem Gesetzgebungsverfahren berücksichtigen, dass niemand staatenlos wird. Das ist übrigens auch im europäischen Recht berücksichtigt und äußerst sinnvoll. Niemand wird durch diese Entscheidung staatenlos. Das ist eine klare Schlussfolgerung aus der Barbarei des Nationalsozialismus.
Ich sage Ihnen noch etwas: Ich halte es nicht für angemessen, jetzt mit Verweis auf den Nationalsozialismus diesen allzu einfach und wohlfeil zu instrumentalisieren, um diese richtige und maßvolle Entscheidung, die Staatsangehörigkeit in einer überschaubaren Zahl von Fällen – man rechnet mit einer niedrigen zweistelligen Zahl – zu entziehen, totzumachen. Ich halte das nicht für ein angemessenes Argument. Wir bewegen uns sehr wohl auf dem Boden des Grundgesetzes, und wir brauchen uns – das wage ich auch zu sagen – als Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten, die unter dem NS-Terror unheimlich gelitten haben, nicht vorwerfen zu lassen, dass wir keine Lehren aus dem Nationalsozialismus gezogen hätten. Wir waren in erster Linie Kämpfer gegen den Nationalsozialismus.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir machen uns nichts vor: Der Entzug der Staatsangehörigkeit allein ist mitnichten die künftige Generalprävention von jeglicher Form von islamistischem Terrorismus. Aber wenn schon eine oder einer dadurch abgehalten würde, ist es aus meiner Sicht wert, diese Entscheidung zu treffen. Vielmehr ist es aber eine Gesamtleistung. Dazu gehört Repression und Konsequenz, und zwar mit aller Härte, und dazu gehört die vorliegende Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Dazu gehört aber auch umfassende Prävention; denn wir müssen uns auch einmal fragen, wie es sein kann, dass Doppelstaatler, die auch die deutsche Staatsangehörigkeit haben, sich in die Situation begeben, dass sie eine solche Barbarei begehen. Diese Fragen müssen wir uns stellen.
Neben Prävention und Repression, die wir heute angehen, bedarf es auch politischer Bildung. Diese ist nicht auf Prävention zu reduzieren, sondern sie bedeutet letztlich, dass Menschen lernen, frei und demokratisch zu entscheiden. Je mehr vernünftige Demokratiebildung und gute politische Bildung wir haben, desto weniger groß ist die Gefahr, dass Menschen sich verführen lassen und sich dem IS oder vergleichbaren künftigen Terrormilizen anschließen. Dafür zu sorgen, ist unsere Aufgabe, und ich halte es für falsch, das eine gegen das andere auszuspielen. Wir müssen beides tun, und wir müssen es mit aller Konsequenz tun.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe bei Ihrem Beitrag vorhin und bei einigen Diskussionsbeiträgen im Vorfeld erlebt, dass man im Zuge dieser Debatte nun leider wieder versucht, das Gift der Instrumentalisierung zu verwenden. Ich rate dringend davon ab. Die hier vorgesehene Maßnahme, einer bestimmten Zahl von Bürgerinnen und Bürgern zukünftig die deutsche Staatsangehörigkeit zu entziehen, ist mitnichten ein Instrument, generell gegen Doppelstaatlichkeit und gegen mehrfache Staatsangehörigkeit vorzugehen. Das ist mit der Sozialdemokratie nicht machbar. Diese Vision, diese Alptraumvision, die zum Beispiel Sie von der AfD vorhin hier präsentiert haben, werden wir gewiss nicht mitgehen; denn wir begrüßen es, dass Menschen in diesem Land mehrere Staatsangehörigkeiten haben können.
Dies ist nicht das Problem, das wir haben. Das Problem ist, dass Menschen sich von der Werteordnung dieses Landes verabschieden, dass sie so weit gehen – und das ist ja einer der Hauptgründe dafür, dass wir diese Gesetzesänderung überhaupt vornehmen –, dass sie sich von der freiheitlich-demokratischen Grundordnung fundamental verabschieden – dafür gibt es keine Entschuldigung –, und dass sie dies in einer Weise tun, die dem Grundgesetz, das heute so sehr beschworen wird, aber auch jeder Form von Mitgefühl und jeder Form von Respekt zwischen Menschen widerspricht.
Deshalb appelliere ich an Sie alle, in sich zu gehen und zu prüfen, ob Sie nicht diesen Weg, den die Koalition mit den beiden von mir genannten Schritten, dem Gesetzentwurf der Regierung und dem ergänzenden Änderungsantrag, heute einschlagen will, mitgehen können.
Es ist unsere Aufgabe, mit Gesetzgebung auf eine Wirklichkeit zu reagieren, die eben nicht von Humanität, sondern in zu viel Teilen dieser Welt von Barbarei geprägt ist. Es ist nicht unsere Aufgabe, Menschen, die diese Republik und ihr Denken in jeder Hinsicht mit Füßen treten, noch mit der deutschen Staatsangehörigkeit zu belohnen. Deshalb ist das, was wir tun, nicht nur rechtlich geboten, sondern es ist auch moralisch aufrichtig. Wir werden es tun.
Vielen Dank.