Das ist der Fall. – Ich sehe keine weiteren Vorschläge.
Dann bitte ich jetzt um Ihre Aufmerksamkeit für einige Hinweise zum Wahlverfahren – das sind technische Hinweise, die aber wichtig sind, damit Sie an der Wahl erfolgreich teilnehmen können –: Die Wahl findet mit verdeckten Stimmkarten, also geheim, statt. Gewählt ist, wer die Stimmen der Mehrheit der Mitglieder des Bundestages, also mindestens 355 Stimmen, erhält. Für diese Wahl und für die spätere Wahl der Vizepräsidentinnen und Vizepräsidenten benötigen Sie Ihre Wahlausweise aus den Stimmkartenfächern in der Lobby. Für die Wahl des Präsidenten sind der Wahlausweis und die Stimmkarte gelb. Bitte kontrollieren Sie, ob dieser Wahlausweis Ihren Namen trägt. Die gelbe Stimmkarte und den amtlichen Wahlumschlag erhalten Sie nach Aufruf Ihres Namens von den Schriftführerinnen und Schriftführern an den Ausgabetischen hier oben neben den Wahlkabinen.
Nachdem Sie die Stimmkarte in einer Wahlkabine gekennzeichnet und dort in den Wahlumschlag gelegt haben, gehen Sie bitte zu den Wahlurnen hier vor dem Rednerpult. Sie dürfen Ihre Stimmkarte nur in der Wahlkabine ankreuzen und müssen ebenfalls noch in der Wahlkabine die Stimmkarte in den Umschlag legen. Die Schriftführerinnen und Schriftführer sind verpflichtet, jeden, der seine Stimmkarte außerhalb der Wahlkabine kennzeichnet oder in den Umschlag legt, zurückzuweisen. Die Stimmabgabe kann in diesem Falle jedoch vorschriftsmäßig wiederholt werden.
Gültig sind nur Stimmkarten mit einem Kreuz bei „Ja“, „Nein“ oder „Enthalte mich“. Ungültig sind Stimmen auf nichtamtlichen Stimmkarten sowie Stimmkarten, die mehr als ein Kreuz, kein Kreuz, andere Namen oder Zusätze enthalten.
Bevor Sie die Stimmkarte in eine der Wahlurnen werfen, übergeben Sie bitte Ihren Wahlausweis einer der Schriftführerinnen oder einem der Schriftführer an der Wahlurne. Der Nachweis der Teilnahme an der Wahl kann nur durch die Abgabe des Wahlausweises erbracht werden.
Ich bitte jetzt die eingeteilten Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. – Die beiden Schriftführer neben mir werden nun Ihre Namen in alphabetischer Reihenfolge aufrufen. Ich bitte Sie, den Namensaufruf zu verfolgen und sich nach dem Aufruf Ihres Namens zur Entgegennahme der Stimmkarte zu den Ausgabetischen vor den Wahlkabinen zu begeben.
Haben alle Schriftführerinnen und Schriftführer die Plätze eingenommen? – Ich eröffne die Wahl und bitte, mit dem Aufruf der Namen zu beginnen.
Der Namensaufruf ist beendet. Ich darf fragen, ob alle Mitglieder des Hauses, auch die Schriftführerinnen und Schriftführer, ihre Stimme abgegeben haben. – Nein, da kommt noch jemand.
Haben jetzt alle Mitglieder des Hauses ihre Stimme abgegeben? – Das scheint der Fall zu sein. Ich schließe die Wahl und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Zur Auszählung unterbreche ich die Sitzung für etwa 30 Minuten. Der Wiederbeginn der Sitzung wird rechtzeitig durch Klingelsignal angekündigt.
Ich gebe das Ergebnis der Wahl des Präsidenten des 19. Deutschen Bundestages bekannt: abgegebene Stimmen 705, ungültige Stimmen 1, gültige Stimmen 704. Mit Ja haben gestimmt 501 Kolleginnen und Kollegen.
Mit Nein haben gestimmt 173 Kolleginnen und Kollegen, Enthaltungen gab es 30. Herr Dr. Wolfgang Schäuble hat die erforderliche Mehrheit erhalten und ist zum Präsidenten des 19. Deutschen Bundestages gewählt.
Ich frage Sie, Herr Schäuble: Nehmen Sie die Wahl an?