Das will ich gern tun. – Ich werbe dafür, diese Debatte so zu führen, wie ich versucht habe sie zu beenden, und nicht, wie sie gestartet ist.
Ich habe die von den Schriftführerinnen und Schriftführern ermittelten Wahlergebnisse bekannt zu geben und bitte um die notwendige Aufmerksamkeit.
Wir kommen zum Ergebnis des zweiten Wahlgangs einer Stellvertreterin des Präsidenten des Deutschen Bundestages: Im Deutschen Bundestag haben wir aktuell 709 gewählte Mitglieder; es wurden 659 Stimmzettel abgegeben, es gab keine ungültige Stimme. Mit Ja haben 241 Abgeordnete gestimmt, mit Nein haben 377 Abgeordnete gestimmt, und es gab 41 Enthaltungen. Die Abgeordnete Mariana Iris Harder-Kühnel hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Sie ist zur Stellvertreterin des Präsidenten nicht gewählt.1 Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 2
Ich komme zum Ergebnis über die Wahl eines Mitglieds des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung: abgegebene Stimmen 650, ungültig war 1 Stimmzettel. Mit Ja haben 224 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 386 Abgeordnete, 39 haben sich enthalten. Der Abgeordnete Marcus Bühl hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist als Mitglied des Vertrauensgremiums gemäß § 10a der Bundeshaushaltsordnung nicht gewählt.2 Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 3
Wir kommen zum Ergebnis der Wahl von zwei Mitgliedern des Gremiums gemäß § 3 des Bundesschuldenwesengesetzes, Bundesfinanzierungsgremium: abgegebene Stimmen 647. Mit Ja haben für den Abgeordneten Albrecht Glaser 157 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 445, 45 Abgeordnete haben sich enthalten. Auf den Abgeordneten Volker Münz entfielen 225 Jastimmen. 369 Abgeordnete haben mit Nein gestimmt. 48 haben sich enthalten. In diesem Fall gab es 5 ungültige Stimmen. Die Abgeordneten Albrecht Glaser und Volker Münz haben die erforderliche Mehrheit nicht erreicht.3 Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 4
Wir kommen zum Ergebnis der Wahl eines Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmzettel 647 , ungültig war keine. Mit Ja haben 212 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 403 Abgeordnete, 32 haben sich enthalten. Der Abgeordnete Peter Boehringer hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Er ist als Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt.4 Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 5
Wir kommen zum Ergebnis der Wahl eines stellvertretenden Mitglieds des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes: abgegebene Stimmzettel 646, ungültig waren 2 Stimmzettel. Mit Ja haben 203 Abgeordnete gestimmt, mit Nein 403 Abgeordnete. Es gab 38 Enthaltungen. Die Abgeordnete Dr. Birgit Malsack-Winkemann hat die erforderliche Mehrheit von mindestens 355 Stimmen nicht erreicht. Sie ist als stellvertretendes Mitglied des Sondergremiums gemäß § 3 Absatz 3 des Stabilisierungsmechanismusgesetzes nicht gewählt.1 Namensverzeichnis der Teilnehmer an der Wahl siehe Anlage 5
Das sind die Ergebnisse der heute durchgeführten Wahlgänge.
Die AfD-Fraktion hat mir den Wunsch auf Unterbrechung der Sitzung zur Durchführung einer Fraktionssitzung übermittelt. Ich gehe davon aus, dass alle Fraktionen damit einverstanden sind. – Ich unterbreche die Sitzung bis 17 Uhr.