Wir kennen uns. Von daher ist das alles in Ordnung.
Meine Damen und Herren, noch zwei Punkte. Der erste Punkt ist der Kindergeldmissbrauch und die Rede von Herrn Cezanne. Ich habe schon ein wenig Probleme damit, dass Sie gerade den präventiven Teil kritisieren. Es geht hier darum, das Geschäftsmodell der Schlepper kaputtzumachen, sie also daran zu hindern, Geld damit zu verdienen, indem sie Kinder nach Deutschland bringen. Ich glaube, das, was wir machen, ist eine zutiefst soziale Angelegenheit, ein zutiefst soziales Ziel. Dass Sie das negieren, kann ich nicht ganz nachvollziehen.
Es geht auch um die Prüfung bei einem Verdacht. Dass hier bei einem Verdacht schneller gehandelt werden kann, ist ein scharfes Schwert. Die Nutzung dieses Instruments wird zukünftig möglich sein.
Der zweite Punkt, der verbesserte Datenaustausch zwischen den Behörden, wurde angesprochen. Wir haben eine Vielzahl von Behörden: die Familienkassen, Ausländerbehörden. Ich nenne hier auch die Länder und Kommunen sowie den Zoll. Hier werden wir auch entsprechende Maßnahmen zu Effizienzsteigerungen, die angemahnt wurden, herbeiführen.
Meine Damen und Herren, die Regierungskoalition ist handlungsfähig. Die Regierungskoalition reagiert auf entsprechende Entwicklungen auf der europäischen Ebene, ohne dabei eben Europa abschaffen zu wollen. Die einen wollen europäische Probleme dadurch lösen, dass sie aus der Europäischen Union austreten wollen. Wir wollen auf Entwicklungen mit Regelungen auf nationaler Ebene reagieren und damit Europa ein besseres Ansehen bei den Bürgern in Deutschland verschaffen.
Besten Dank für Ihre Aufmerksamkeit.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Bundesregierung eingebrachten Gesetzentwurf gegen illegale Beschäftigung und Sozialleistungsmissbrauch. Der Finanzausschuss empfiehlt in seiner Beschlussempfehlung auf Drucksache 19/10683, den Gesetzentwurf der Bundesregierung auf den Drucksachen 19/8691 und 19/9768 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Wer stimmt dagegen? – Wer enthält sich? – Der Gesetzentwurf ist damit in zweiter Beratung angenommen. Zugestimmt haben die Fraktionen von SPD, CDU/CSU und AfD. Dagegengestimmt hat die Fraktion Die Linke, und enthalten haben sich die Fraktionen der FDP und der Grünen.
Dritte Beratung
und Schlussabstimmung. Nach Artikel 87 Absatz 3 des Grundgesetzes ist zur Annahme des Gesetzentwurfs die absolute Mehrheit – das sind 355 Stimmen – erforderlich. Wir stimmen jetzt über den Gesetzentwurf namentlich ab. Ich bitte die Schriftführer und Schriftführerinnen, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind die Plätze an den Urnen besetzt? – Gut. Dann eröffne ich die namentliche Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf.
Wir kommen zur Abstimmung über die Entschließungsanträge, zunächst über den Entschließungsantrag der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/10710. Wer stimmt für diesen Entschließungsantrag? – Das ist die AfD. Gegenprobe! – Das sind alle übrigen Fraktionen des Hauses. Enthaltungen? – Keine. Der Entschließungsantrag ist damit abgelehnt.
Entschließungsantrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf Drucksache 10/10711. Wer stimmt dafür? – Die Grünen. Gegenprobe! – AfD, CDU/CSU, SPD. Enthaltungen? – Linke und FDP. Damit ist der Entschließungsantrag ebenfalls abgelehnt.