Vielen Dank, Herr Präsident. Vielen Dank, Herr Throm, dass Sie die Frage zulassen, damit man sich austauschen kann. – Da wir ja viel über das Verfahren gesprochen haben und weniger über den Inhalt des Gesetzes und hier ja auch immer in den Raum gestellt wurde, dass Gesetze nicht angewandt würden, auch in Ländern mit grüner Regierungsbeteiligung, würde ich Ihnen gerne zum Inhalt des Gesetzes eine Frage stellen. Es geht hier um Menschen, von denen Sie sagen: Die müssen abgeschoben werden. – Viele Abschiebungen finden nicht statt, weil wir eine Rechtsordnung haben, die besagt: Die Menschen müssen vollziehbar ausreisepflichtig sein. Es geht bei dieser Debatte nicht um diejenigen, die einfach so abgeschoben werden können. Da gibt es unterschiedliche Probleme in unterschiedlichen Bundesländern, warum das nicht zum Tragen kommt.
Sie machen jetzt ein Gesetz für all diejenigen – das wurde ja im vorherigen Wortbeitrag noch einmal deutlich –, die nicht ausreisen, unabhängig davon, ob sie überhaupt vollziehbar ausreisepflichtig sind.
Auf alle findet dieses Gesetz gleichermaßen Anwendung. In diesem Gesetz steht ja auch drin, dass die Menschen, die geduldet sind und keine Papiere beschaffen können, nicht mehr arbeiten können, zum Beispiel Afghanen, die in Mecklenburg-Vorpommern in der Gastronomie arbeiten. Sie konterkarieren damit ja das Fachkräfteeinwanderungsgesetz.
Ich frage Sie: Wollen Sie wirklich, dass in Zukunft Menschen, die hier zehn Jahre gelebt haben, die hier berufstätig sind, die Kinder haben, durch dieses Geordnete-Rückkehr-Gesetz nicht mehr arbeiten können und damit die Teilhabe dieser Menschen
und vor allen Dingen ihrer Kinder am gesellschaftlichen Leben nicht mehr möglich ist?