Herr Herzog, ich habe eine Frage. Sie sagten, Sie hätten von der Äußerung gehört, dass die Betreiber zusammenarbeiten wollen. Warum wurde das nicht, wenn Sie eine flächendeckende Abdeckung als dringlich ansehen – ich sehe das ja genauso wie Sie –, bei der Vergabe der Lizenzen zur Auflage gemacht? Warum wurde nur auf den pekuniären Aspekt geachtet, sprich: die Geldeinnahme? Warum wurde das nicht – wir alle beklagen die Funklöcher – zur Auflage gemacht, damit die flächendeckende Versorgung garantiert wird? Das kann man im Rahmen einer Vergabe definitiv machen. Warum wurde aus Ihrer Sicht darauf nicht geachtet?
Donnerstag, 27. Juni 201919. Wahlperiode, 107. SitzungDigitalisierung im 21. Jahrhundert – Digitale Infrastruktur im Glasfaserausbau
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