Nein. – Ich wiederhole, was der Vertreter des Städtetages am Montag gesagt hat. Er hat deutlich gemacht, dass man zur Integration Wohnraum, Sprachkurse, soziale Teilhabe, Kitaplätze, Jobs und Schulplätze braucht und dass das begrenzte Güter sind. Frau Rottmann frage ich, ob sie sich auch mit Herrn Palmer unterhalten hat.
Wir haben im Sondierungspapier klar vereinbart, dass der Familiennachzug ausgesetzt bleibt. Wenn er wieder zugelassen wird, dann geht es um 1 000 Menschen pro Monat, und er wird an Bedingungen geknüpft. Warum haben wir das gemacht? Wir haben das gemacht, weil wir festgestellt haben, dass die Härtefallregelung, die es gibt, zu eng und zu starr ist und an manchen Stellen keine Möglichkeiten bietet, die wir gerne einräumen würden. Deswegen ist die Zahl von 1 000 Menschen pro Monat auch gut gewählt. Zahlen sind natürlich nie zufriedenstellend; man kann immer mehr fordern.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf setzen wir genau unsere Forderung nach Begrenzung und Steuerung und genau das um, was im Sondierungspapier vereinbart wurde.
Es bleibt bei der Aussetzung des Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte, die nur einen vorübergehenden Aufenthalt in Deutschland haben sollen, bis zum 31. Juli 2018. Ab dem 1. August 2018 ist ein Nachzug von bis zu 1 000 Personen pro Monat möglich. Gleichzeitig läuft unsere Regelung mit Griechenland und Italien aus. Das heißt, die 1 000 Personen, die wir aufgrund dieser Regelung aufgenommen haben, und die 1 000 Personen aufgrund des Nachzugs halten sich dann sozusagen die Waage. Die Zuwanderung wird dadurch im Ergebnis also nicht erhöht. Die Entscheidung erfolgt im Einzelfall und im Ermessen, und das ist auch gut so, weil wir dann auch unsere Vorstellungen daran knüpfen können.
Ganz besonders wichtig ist uns, dass wir zumindest teilweise zur Rechtslage von vor August 2015 zurückkehren, indem wir den generellen Rechtsanspruch auf Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte beseitigen.
Damit gibt es auch keinen generellen Anspruch auf einen Familiennachzug für die Menschen, die bei uns nur eine vorübergehende Aufenthaltserlaubnis haben.
Ja, die Härtefallregelung bleibt bestehen, und ich finde das auch gut so. Die Härtefallkommissionen in den Ländern entscheiden darüber, auf wen sie angewendet wird. Dort ist die Expertise, dort kann man sich die Einzelfälle besser anschauen. Nachdem sie im letzten Jahr gerade einmal 66 Personen betraf, brauche ich Ihnen nicht näher zu erklären, wie eng gefasst diese Regelung ist. An dieser Regelung wird nicht gerüttelt. Sie steht neben der Regelung über die 1 000 Personen pro Monat, und das ist eine gute Lösung.
Unser Gesetzentwurf mit den nachfolgenden Regelungen, die wir noch verabschieden werden – natürlich vertraue ich darauf, dass das mit der SPD einvernehmlich klappen wird –, ist ein guter Kompromiss. Ich bitte Sie daher ganz herzlich, diesem Gesetzentwurf heute zuzustimmen.
Man muss manchmal auch durchaus schwierige Entscheidungen treffen, wenn man sich in der Regierungsverantwortung befindet.
Vielen Dank.
Mir liegen eine Reihe von Erklärungen nach § 31 der Geschäftsordnung vor, die zu Protokoll genommen werden.1 Anlagen 2 bis 11
Bevor wir zu den Abstimmungen kommen, bitte ich alle Kolleginnen und Kollegen, bei der Stimmabgabe sorgfältig darauf zu achten, dass die Stimmkarten, die Sie verwenden, Ihren Namen und nicht einen anderen Namen tragen.
Wir kommen jetzt zur Abstimmung über den von der Fraktion der CDU/CSU eingebrachten Gesetzentwurf zur Verlängerung der Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten. Der Hauptausschuss empfiehlt unter Buchstabe a seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 19/586 und 19/595, den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU auf Drucksache 19/439 in der Ausschussfassung anzunehmen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf in der Ausschussfassung zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Das sind CDU/CSU und SPD. Wer stimmt dagegen? – Das sind AfD, FDP, Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. Enthaltungen? – Eine Enthaltung. Damit ist der Gesetzentwurf in zweiter Beratung angenommen.
Wir kommen zur
dritten Beratung
und Schlussabstimmung. Es ist namentliche Abstimmung verlangt. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Je schneller die Plätze an den Urnen besetzt sind, desto eher können wir abstimmen. – So, jetzt sind alle Plätze an den Urnen besetzt. Damit eröffne ich die erste namentliche Abstimmung, und zwar die Schlussabstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der CDU/CSU.
Ist noch ein Mitglied des Hauses anwesend, das seine Stimme nicht abgeben konnte? – Dann bitte. Nutzen Sie die Chance! Noch jemand? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis der Abstimmung wird später bekannt gegeben.1 Ergebnis Seite 802 C
Wir kommen damit zum Tagesordnungspunkt 3 b. Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes. Der Hauptausschuss empfiehlt unter Buchstabe b seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 19/586 und 19/595, den Gesetzentwurf der Fraktion der AfD auf Drucksache 19/182 abzulehnen. Wir stimmen nun über diesen Gesetzentwurf in zweiter Beratung auf Verlangen der Fraktion der AfD namentlich ab. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer wieder, die vorgesehenen Plätze einzunehmen. Sind alle Plätze an den Urnen besetzt? – Dann eröffne ich die Abstimmung.
Hatten alle Kolleginnen und Kollegen die Chance, ihre Stimme abzugeben? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung zu beginnen. Das Ergebnis wird später bekannt gegeben.1 Ergebnis Seite 810 C
Ich komme zum Tagesordnungspunkt 3 c. Das ist die Abstimmung über den von der Fraktion der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, so können wir nicht abstimmen. Nehmen Sie bitte die Plätze ein, auch Sie, Frau Vizepräsidentin Roth. Mitglieder des Präsidiums müssen ein vorbildliches Verhalten zeigen.
Jetzt können wir über den von der FDP eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes abstimmen. Der Hauptausschuss empfiehlt unter Buchstabe c seiner Beschlussempfehlung auf Drucksachen 19/586 und 19/595, den Gesetzentwurf der Fraktion der FDP auf Drucksache 19/425 abzulehnen. Ich bitte diejenigen, die dem Gesetzentwurf zustimmen wollen, um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist in zweiter Beratung der Gesetzentwurf gegen die Stimmen der FDP mit den Stimmen der übrigen Fraktionen abgelehnt. Damit entfällt nach der Geschäftsordnung eine weitere Beratung.
Damit sind wir bei Punkt 3 d der Tagesordnung. Abstimmung über den von der Fraktion Die Linke eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Aufenthaltsgesetzes – Familiennachzug zu subsidiär Schutzberechtigten. Der Hauptausschuss empfiehlt unter Buchstabe d auf Drucksachen 19/586 und 19/595, den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke auf Drucksache 19/241 abzulehnen. Wir stimmen über den Gesetzentwurf in zweiter Beratung auf Verlangen der Fraktion Die Linke namentlich ab. Ich sage noch einmal: Wir stimmen über den Gesetzentwurf ab, nicht über die Beschlussempfehlung. Ich bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, die Plätze an den Urnen einzunehmen. – Die Plätze sind an allen Urnen besetzt. Ich eröffne die dritte namentliche Abstimmung, die Abstimmung über den Gesetzentwurf der Fraktion Die Linke.
Gibt es Kollegen, die noch keine Gelegenheit hatten, ihre Stimme abzugeben? – Das ist nicht der Fall. Dann schließe ich die Abstimmung und bitte die Schriftführerinnen und Schriftführer, mit der Auszählung der Stimmen zu beginnen. Auch das Ergebnis dieser Abstimmung wird Ihnen später bekannt gegeben. – Bitte nehmen Sie wieder Platz.1 Ergebnis Seite 813 C
Wir kommen damit zu Tagesordnungspunkt 3 e. Abstimmung über die Beschlussempfehlung des Hauptausschusses auf Drucksachen 19/586 und 19/595. Der Ausschuss empfiehlt unter Buchstabe e in seiner Beschlussempfehlung die Ablehnung des Antrags der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen auf der Drucksache 19/454 mit dem Titel „Familiennachzug auch zu subsidiär Schutzberechtigten ermöglichen“. Wer für diese Beschlussempfehlung stimmt, den bitte ich um das Handzeichen? Das sind die Fraktionen CDU/CSU, SPD, FDP und AfD. – Wer stimmt dagegen? Das sind die Fraktionen Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen. – Damit ist die Beschlussempfehlung angenommen.