Sie können mir jetzt zuhören. Dafür wollten Sie in dieses Hohe Haus. Hören Sie sich das also bitte an.
Sie versuchen, diejenigen zu beschämen, die sich für unsere freiheitliche demokratische Grundordnung einsetzen, die Bildungsarbeit machen oder die Opfern beistehen, die von Rassisten und anderen Menschenverächtern angegriffen wurden. Dass Sie die nicht mögen, verstehe ich sofort; denn viele dieser Initiativen sensibilisieren für die Folgen von Diskriminierungen. Dabei fällt eben auf, dass unzählige Beispiele für die Abwertung von Menschen aus Ihren Reihen kommen. Sie können natürlich sagen, was Sie denken. Das gilt aber auch für diejenigen, die Ihnen widersprechen, die anderer Meinung sind. Die dürfen das; die sagen das. Das ist Demokratie, und das ist gut so.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, das mit der Klausel geht aber noch weiter. Ich hatte dafür Sorge zu tragen, dass auch alle meine Projektpartner diese Klausel unterschreiben und sich zur fdGO bekennen. Dazu zählten alle unsere Ehrenamtlichen, der Redakteur der „Wochenzeitung“, der Techniker für eine Veranstaltung. Dazu zählte aber eben auch der Nachkomme von Holocaustüberlebenden, der aus Tschechien anreiste, eine Aufwandsentschädigung bekommen sollte, wenn, ja wenn er bestätigt, dass er kein Extremist ist.
Es war so übergriffig, dass der deutsche Staat genau diesem Menschen das Misstrauen ausspricht.
Schauen wir uns doch einmal Ihre Partner an. Bei einem Ihrer Fraktionsmitglieder lese ich beispielsweise, dass er die rechtsextreme Identitäre Bewegung als Vorfeldorganisation der AfD ansieht. Diese wird in einigen Ländern und vom Bundesamt für Verfassungsschutz so eingeschätzt, dass es dort Bestrebungen gegen die fdGO gibt. Der Kollege wird im Übrigen selbst vom Verfassungsschutz beobachtet. Mit welchem Recht fordern also genau Sie, andere sollten sich bekennen? Kehren Sie doch vor der eigenen Haustür!
Ganz praktisch gesehen ist die Klausel so ziemlich das wirkungsloseste Instrument, um sicherzustellen, dass die geförderten Projekte ihre Programmziele erreichen. Diejenigen, die tatsächlich ein undemokratisches Ansinnen haben, werden das mit leichter Hand unterschreiben.
Wir unterstützen wirksame und nachhaltige Projekte der Demokratieförderung und der Radikalisierungsprävention
allein durch das Programm „Demokratie leben!“ mit 100 Millionen Euro. Dafür gibt die Förderrichtlinie den Rahmen vor: Der Projektantrag muss plausibel sein, der Fördermittelgeber verlangt Projektdokumentationen, lädt zu Projekttreffen ein, stellt Begleitung sicher und macht Projektbesuche. Am Ende jedes Jahres gibt es einen Sachbericht samt Abrechnung. Wurde das Ziel erreicht, wunderbar.
Daneben gibt es eine Zielvereinbarung für die Folgezeit, und durch Evaluationen wird die Wirksamkeit geprüft. Wenn Verbesserungspotenzial gesehen wird, wird nachgesteuert, und wenn nicht gut ist, was herauskommt, endet die Förderung. Wo also ist das Problem? Eine Klausel ist dafür völlig unnötig.
Was aber nötig ist, ist, denen, die für die Demokratie einstehen, Planungssicherheit zu geben. Daueraufgaben müssen dauerhaft finanziert werden.
Es gibt jetzt seit fast 20 Jahren Demokratieförderprogramme. Daran wird deutlich: Die Aufgabe ist nicht einfach irgendwann erledigt. Deswegen wollen und werden wir die Engagierten weiter unterstützen und die Förderung verstetigen.
Vielen Dank.