Sehr geehrter Herr Präsident! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wir besprechen den Antrag der Linken „Gerechte Krankenversicherungsbeiträge für Betriebsrenten - Doppelverbeitragung abschaffen“. Meine sehr geehrten Damen und Herren von der Linken, ich habe das Gefühl, Sie wollen die Krankenversicherung der Rentner in die Luft gehen lassen. Das halte ich generell für falsch.
Das von Ihnen vorgeschlagene Instrument ist auch nicht in Ordnung, und ich möchte Ihnen erklären, warum. 40 Prozent der Arbeitnehmer in Deutschland verfügen nicht über eine Betriebsrente und sorgen damit nicht zusätzlich zur gesetzlichen Rente vor. Dies ist vor dem Hintergrund des demografischen Wandels ein ernstzunehmendes Problem. Viele von ihnen sind auch Geringverdiener und können den entsprechenden Lebensstandard schlichtweg so nicht halten.
Deshalb haben wir mit dem Betriebsrentenstärkungsgesetz, das ab dem 1. Januar 2018 gilt, ein umfangreiches Reformpaket geschaffen, das den Anreiz für die Inanspruchnahme einer betrieblichen Altersversorgung enorm steigern wird. Davon bin ich überzeugt.
Mit diesem Gesetz wollen wir die Betriebsrente insbesondere auch in kleinen und mittleren Unternehmen weiter verbreiten und dadurch langfristig ein deutlich höheres Versorgungsniveau erreichen. Das ist in meinen Augen Zukunftspolitik.
– Hören Sie doch kurz zu.
Versicherte in Deutschland können – das dürfen wir bei der ganzen Diskussion nicht vergessen – eine moderne und qualitativ hochwertige Versorgung in Anspruch nehmen. Zuletzt wurde auch in einer Expertenanhörung – das sollten wir nicht einfach wegwischen – im Gesundheitsausschuss des Deutschen Bundestages Ende Januar 2016 deutlich gemacht, dass gerade vor dem Hintergrund des demografischen Wandels und des medizinischen Fortschritts auch die Frage der Generationengerechtigkeit berücksichtigt werden muss.
Die heutige Generation von Beitragszahlern leistet einen hohen Solidarbeitrag, um das hohe Niveau der medizinischen Versorgung hier weiter sicherzustellen. Würde die Beitragspflicht auf Betriebsrenten und Versorgungsbezüge abgeschafft, wäre von der jüngeren Generation ein noch größerer Solidarbeitrag zu leisten.
Dies wäre – erlauben Sie mir, das noch einmal zu sagen – im Sinne von Generationengerechtigkeit nicht zu rechtfertigen.
Deshalb, meine sehr geehrten Damen und Herren, stehen wir auch weiterhin dazu, dass Leistungen aus der betrieblichen Altersversorgung wie die von Ihnen angesprochene Direktversicherung der Beitragspflicht in der gesetzlichen Krankenversicherung unterliegen, wenn sie eine Einkommensersatzfunktion haben. In der gesetzlichen Krankenversicherung haben auch Rentner Beiträge zu zahlen, die sich an ihrer wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit – beispielsweise auf der Grundlage der Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung und von Versorgungsbezügen – bemessen.
Dies ist ein Teil des Solidarsystems der gesetzlichen Krankenversicherung.
Unser Problem, das hier vielleicht ein bisschen in den Hintergrund gerät, ist in meinen Augen, dass man, als man das System aufgebaut hat – wir haben das ja bewusst getan –, den Beitragszahlern vor Abschluss des Vertrages nicht transparent und aufrecht gesagt hat, dass das auf sie zukommt.
Darüber können wir reden. Das ist vollkommen klar. Ich möchte Ihnen aber auch sagen, dass es deshalb auch mit ein Thema in den Koalitionsverhandlungen ist und dass die Parteispitzen sich über diese Frage unterhalten werden.
– Ich würde Ihnen raten, erst einmal die Ergebnisse abzuwarten. Lassen Sie die Spitzengremien tagen, und informieren Sie sich nicht nur über die Zeitungen.
Ich möchte Ihnen auch noch sagen: Weder die Zeitungen noch wir, die wir hier sitzen, wissen, wie zu dieser Frage aktuell entschieden wird, was hier in welcher Höhe überhaupt möglich ist.
Ich würde hier nur eine Empfehlung aussprechen: Spielen Sie nicht mit den Gefühlen der Menschen! Gehen Sie auf die sachliche Ebene zurück, und arbeiten Sie dann mit diesen Informationen!
Herzlichen Dank.