Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kollegen! Vergeblich haben wir, die AfD, immer wieder Statistiken und Auswertungen zu flüchtlingsbedingten Kosten im Zusammenhang mit dem Gesundheitsfonds gefordert.
Geschehen ist nichts und kann es auch derzeit nicht. Denn es gibt keine aussagefähigen Zahlen, die als Grundlage für den Gesundheitsfonds dienen können.
Woran liegt das? Diese Große Koalition hat jahrelang zugelassen, dass Krankenkassen und Krankenhäuser unzulässige pauschale Rechnungskürzungen – wahrscheinlich insgesamt in Höhe mehrerer Milliarden – vereinbaren und auf diese Weise Abrechnungsprüfungen umgehen. Das ist ein bodenloser Skandal auf Kosten der Beitragszahler, der Krankenkassen und des Steuerzahlers.
Der Bundesrechnungshof und das Bundesversicherungsamt und die Aufsichtsbehörden der Länder haben dann auch endlich im November 2018 die Rechtswidrigkeit dieser Vereinbarungen ausdrücklich bestätigt. Über Jahre kamen Krankenkassen ihrer Pflicht zur Prüfung der Krankenhausabrechnungen nicht nach. Sie hatten individuelle Vereinbarungen mit den Krankenhäusern über pauschale Rechnungskürzungen beschlossen und im Gegenzug auf Abrechnungsprüfungen verzichtet. Damit unterblieben auch die für bestimmte Fälle gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung. Krankenkassen sind aber gesetzlich verpflichtet, eine gutachtliche Stellungnahme des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung einzuholen, wenn dies nach Art, Schwere, Dauer oder Häufigkeit der Erkrankung oder nach dem Krankheitsverlauf erforderlich ist.
Mit anderen Worten: Diese Vereinbarungen ermöglichen es Krankenhäusern, sich von Prüfungen durch die Krankenkassen und damit des Medizinischen Dienst freizukaufen. Wer aber hindert die Krankenhäuser, die Abzüge im Vorfeld einzukalkulieren und überhöhte Rechnungen auszustellen, vor allem, wenn sie wissen, dass eine Überprüfung ohnehin nicht stattfindet? Es wurde also ein System erschaffen und von dieser Bundesregierung jahrelang geduldet, das millionenfache Gelegenheit zum Abrechnungsbetrug ermöglicht.
Es ist ein System, in dem durch pauschalen Verzicht der Überprüfung der Krankenhausabrechnungen in Kauf genommen wurde, dass medizinische Fälle unerkannt bleiben, in denen der Medizinische Dienst eingeschaltet werden müsste. Mit anderen Worten: Derzeit haben weder die Krankenkassen noch die Bundesregierung einen genauen Überblick, mit welchen Krankheiten unsere Bevölkerung in welchem Umfang wirklich zu tun hat -
ein Skandal und eine kaum zu übertreffende Verantwortungslosigkeit jedem einzelnen Bürger unseres Landes gegenüber.
Und es geht weiter: Da die so gewonnenen Daten die Grundlage für die Zuweisung aus dem Gesundheitsfonds bilden, sind alle Berechnungen, die dem Gesundheitsfonds derzeit zugrunde liegen, unbrauchbar, Makulatur, schlicht und einfach für die Katz.
Und was macht diese Bundesregierung? Sie lässt sich Zeit. Erst am 17. Juli 2019, also in der Sommerpause, wurde vom Kabinett der Entwurf eines Reformgesetzes beschlossen, um eine gesetzliche Klarstellung des Verbots dieser im November 2018 endlich als unzulässig erkannten Vereinbarung in die Wege zu leiten. Jahrealte Abrechnungen müssen jetzt überprüft werden, um Abrechnungsfehler und vor allem Betrügereien zu entdecken, die zu einem Schaden von vielen Milliarden Euro geführt haben können.
Wie viele Millionen kostet diese Aufarbeitung den Steuerzahler – denn wer sonst soll das alles bezahlen? Wie können Sie von Bürgern Gesetzestreue erwarten, wenn Sie selbst so grob fahrlässig mit der Gesundheit und dem Geld unserer Bürger umgehen? Wie können Sie bei dieser Sach- und Rechtslage zuverlässige Aussagen über den Finanzbedarf des Gesundheitsfonds treffen?
Last, but not least: Nach den neuesten Zahlen des Robert-Koch-Instituts sind Erkrankungen an Hepatitis B im letzten Jahr weiter explosiv gestiegen. Hepatitis B zählt bei chronischem Verlauf zu den bedeutendsten Ursachen von Leberzellkarzinomen,
und der Tod als Folge hiervon rangiert weltweit auf Platz zwei der krebsbedingten Todesursachen.
Rechnet man die diesjährigen Zahlen des RKI hoch, kommt man auf 5 560 Fälle. Das bedeutet von 2018 zu 2019 eine Steigerung von circa 20 Prozent, also eine Steigerung von circa 635 Prozent seit 2014, als es in Deutschland nur 755 Fälle gab. Bei Asylsuchenden kamen 2017 62 Prozent aus Afrika und 29 Prozent aus Asien, vorwiegend aus Syrien und Afghanistan.
Aktuelle Studien aus Deutschland zeigen laut RKI für Personen mit Migrationshintergrund, dass 80 Prozent ihrer Erkrankungen an einer aktiven Hepatitis B unbekannt war und dass sie auch nicht wussten, wie Hepatitis B übertragen wird.
Wir, die AfD, fordern daher gezielte Screeningmaßnahmen bei Asylsuchenden;
denn die Dunkelziffer der Infizierten birgt wie bei HIV und Tuberkulose ein schreckliches epidemiologisches Potenzial.
Oder sollen solche Fälle wie der im September 2017 in Dresden gehäuft auftreten, Herr Spahn, wo nach der Entdeckung eines aktiven TB-Falls circa 2 000 Kontaktpersonen ermittelt wurden und über 3 000 Blutentnahmen erfolgt sind? Damals wurden 120 latente tuberkulöse Infektionen und sieben aktive Tuberkulosen ermittelt.
Wir, die AfD, brechen diese Schweigespirale. Unsere Bevölkerung muss vor derartigen Krankheiten geschützt werden, und das nicht nur wegen der exorbitant hohen Kosten.
Und wie oft müssen wir, die AfD, noch auf diese für jedermann offenkundigen Gefahren hinweisen, bis auch Sie, die Sie hier alle sitzen, endlich handeln?