Ich finde, dass Sie schon unterstellen sollten, dass sich alle sehr sorgfältig Gedanken über die Frage gemacht haben, was verfassungsrechtlich zulässig ist. Ich teile die von Ihnen hier insistierte Haltung nicht und will deshalb dazu sagen: Eine Möglichkeit, die immer besteht, ist, dass man es in den Einkommensteuertarif überführt. Das haben wir übrigens in unserem Wahlprogramm vorgeschlagen, allerdings im Zusammenhang mit der Regierungsbildung nicht zu einer gemeinsamen Ansicht voranbringen können.