Wir wollen das Gemeinnützigkeitsrecht insgesamt überarbeiten und hoffen, dass wir noch dieses Jahr einen Gesetzentwurf dem Deutschen Bundestag zur Beratung vorlegen werden. Da werden viele, viele andere Fragen vorwiegend eine Rolle spielen, zum Beispiel – das bewegt viele – das Thema „Freifunk“ oder Ähnliches. Wir suchen aber auch nach Wegen, eine Klarstellung im Hinblick auf die Gemeinnützigkeit solcher Organisationen zustande zu bringen.
Das Urteil, das Sie angesprochen haben, bringt eigentlich keine große Veränderung der bestehenden Rechtslage mit sich. Aber wir spüren natürlich die Verunsicherung, die es bei vielen ausgelöst hat. Deshalb suchen wir nach einem Weg, wie wir ohne substanzielle Änderung der Rechtslage die Unsicherheit beseitigen können; denn meine Einschätzung und auch die des Ministeriums ist: Fast 100 Prozent der Organisationen müssen sich keine Sorgen machen und sind zu Recht als gemeinnützig eingestuft.