Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! In der Tat: keine Kleinigkeit! Das Ganze ist ausgelöst durch die Feststellung des Verfassungsgerichts, dass das BKA-Gesetz, das Sie 2008 in der Großen Koalition beschlossen haben – Anlass war der internationale Terrorismus – in verschiedener Hinsicht verfassungswidrig sei.
Es zeigt sich aber ein weiterer Fall der Verfassungswidrigkeit der Gesetzgebung. Das heißt, das, was wir jetzt bei der Grundsteuer und vielen anderen Fragen haben, ist eigentlich immer dasselbe.
Wir gehen voran, und dann warten wir, bis die Verfassungswidrigkeit festgestellt wird. In diesem Fall war es sogar eine Verfassungsbeschwerde, die pikanterweise durch zwei frühere Bundestagsabgeordnete erhoben worden ist, die in beratenden Berufen tätig sind und die Verfahrensweisen unterworfen waren, die sich im Ergebnis als verfassungswidrig erwiesen haben. Am 20. April 2016 kommt noch eine EU-Richtlinie hinzu, die ebenfalls bestimmte Änderungen erzwingt.
Beides ist der Anlass dafür, das Zollfahndungsdienstgesetz – eine nicht ganz erotische Bezeichnung, aber zutreffend – nunmehr ebenfalls anzupassen. Das ist angedeutet worden; ich will es nicht wiederholen.
Ich will aus dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 20. April zitieren. Das Verfassungsgericht sagt: Die heimlichen Überwachungsmaßnahmen zur Abwehr von Gefahren des internationalen Terrorismus sind zwar im Grundsatz mit den Grundrechten vereinbar, die derzeitige Ausgestaltung von Befugnissen genügt aber in verschiedener Hinsicht nicht dem Verhältnismäßigkeitsgrundsatz. – Das ist schon eine ordentliche Ohrfeige. In dem Urteil steht auch:
Der Gesetzgeber eröffnet solche Maßnahmen nicht nur zur Abwehr von konkreten Gefahren, sondern auch zur Straftatenverhütung ... Dies ist zwar grundsätzlich möglich, unterliegt aber Grenzen, die die Vorschrift nicht wahrt.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, es fällt schon etwas schwer, das alles so hinzunehmen – bei aller Komplexität des Themas.
Für die AfD sind die Freiheitsrechte der Bürger von sehr großer Bedeutung. Freiheit kann jedoch ohne Sicherheit nicht realisiert werden.
Deshalb sind die Gewährleistung von innerer Sicherheit und der Schutz von Grundrechten – Leben, Gesundheit, Eigentum – für unsere Bürger oberste Ziele unserer staatlichen Tätigkeit, wenngleich der frühere Justizminister das ja bestritten hat, indem er gesagt hat, es gebe keine Norm, die den Staat verpflichten würde, für Sicherheit zu sorgen. Das ist eine unauslöschlich in guter Erinnerung befindliche Bemerkung, deren Grad an Torheit kaum zu übertreffen ist.
Das Versagen der bisherigen Politik bei der Migration hat zu einer völlig neuen Bedrohungslage und Aushöhlung der inneren Sicherheit für die Bürger der Bundesrepublik geführt.
Sich in Deutschland radikalisierenden Personen, Schläfern aus Kriegsgebieten, geflohenen und zurückgekehrten militärisch ausgebildeten Personen, die in Deutschland Anschläge planen oder untertauchen wollen, muss mit rechtsstaatlichen Mitteln wirkungsvoll begegnet werden, um terroristischen Bedrohungen entgegentreten zu können. Das ist ein Spagat zwischen Rechtsstaatlichkeit und wirksamer Verbrechensbekämpfung.
Ich will es gar nicht schönreden, und ich will es auch nicht schlechtreden; ich will nur darauf hinweisen. Das ist ein Thema, über das in Ruhe und tiefergehend beraten werden muss, wenn wir das im Ausschuss tun.
Herzlichen Dank.
– Tut mir leid; das ist hier nicht vermerkt. – Noch einmal: Den Beitrag der Parlamentarischen Staatssekretärin Sarah Ryglewski nehmen wir zu Protokoll. Das Wort hat der Abgeordnete Benjamin Strasser für die FDP-Fraktion.