Herr Präsident! Meine sehr geehrten Damen und Herren! Wie schaffen wir bestmögliche Sicherheit und gewährleisten gleichzeitig die Freiheitsrechte des Einzelnen? Das Spannungsverhältnis von Sicherheit und Freiheit beschäftigt uns immer wieder und ist auch der Grund für unsere heutige Debatte.
Das Bundesverfassungsgericht hat in seiner Entscheidung aus dem vergangenen Herbst aufgezeigt, dass es Nachbesserungen bei den §§ 18 und 45 des BKA-Gesetzes bedarf. Es hat aber auch ausdrücklich hervorgehoben – das darf hier keinesfalls unterschlagen werden –, dass der Kern der jeweiligen Vorschriften bzw. die Befugnisse an sich verfassungsgemäß sind. Und das ist eine sehr gute Nachricht, liebe Kolleginnen und Kollegen.
Aufgegeben hat uns das Verfassungsgericht, die Bearbeitung einzelner Aspekte der rechtlichen Ausgestaltung der §§ 18 und 45 BKA-Gesetz, also konkrete Nachjustierungen bei Datenerhebung bzw. -speicherung und Datenweiterverarbeitung, vorzunehmen.
Was machen wir konkret? § 45 Absatz 1 Satz 1 Nummer 4 BKA-Gesetz erlaubt dem BKA die heimliche Überwachung von Kontaktpersonen Terrorverdächtiger, beispielsweise durch den Einsatz technischer Mittel außerhalb von Wohnungen. Aufgrund des erheblichen Eingriffs fordert das Bundesverfassungsgericht für den Einsatz solcher Maßnahmen – erstens – von dem Terrorverdächtigen eine wenigstens konkretisierte Gefahr für ein hinreichend gewichtiges Rechtsgut. Dazu kommt – zweitens – eine spezifische individuelle Nähe der Kontaktperson nicht nur zur Hauptperson, sondern auch zu der aufzuklärenden Gefahr. Genau diesen Vorgaben kommt unser Gesetzesvorschlag nach, meine Damen und Herren.
§ 18 BKAG erlaubt es dem BKA wiederum, bereits erhobene personenbezogene Grunddaten im polizeilichen Informationsverbund, also der gemeinsamen Datenplattform der Polizeibehörden von Bund und Ländern, zu speichern. Das Bundesverfassungsgericht beanstandet hier zum einen das Fehlen einer hinreichenden Speicherschwelle für eine vorsorgende Datenspeicherung bei Beschuldigten. Hier müssen die Voraussetzungen für die vorsorgende Speicherung enger und konkreter normiert werden. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts muss für die vorsorgende Speicherung nun sowohl für Beschuldigte als auch Tatverdächtige eine hinreichende Wahrscheinlichkeit dafür bestehen, dass sie eine strafrechtlich relevante Verbindung zu möglichen Straftaten aufweisen werden und gerade die gespeicherten Daten zu deren Verhütung und Verfolgung angemessen beitragen können. Dieser Aspekt wird durch den neuen § 30a BKA-Gesetz gelöst.
Zum Zweiten beanstandet das Verfassungsgericht die bisherige Speicherdauerregelung und fordert hierfür eine ausdifferenzierte Konzeption. Genau das greift unser Gesetzesvorschlag mit einer entsprechenden Ergänzung des § 77 BKAG auf.
Meine Damen und Herren, wenn man so will, handelt es sich im Großen betrachtet um geringfügige Gesetzesänderungen. Das bietet aber die Gelegenheit, noch einmal deutlich zu machen, warum wir solche Gesetze überhaupt erlassen. Ich bin ein sehr freiheitsliebender Mensch, aber Freiheit kann es nicht ohne Sicherheit geben.
Wir alle sehen und spüren es. Wir alle kennen auch die Bedrohungs- und die Gefährdungslage; denken Sie nur an Mannheim, Solingen, Aschaffenburg oder München. Wir alle wissen, dass diese Anschläge durch die Attentäter auch deshalb erfolgt sind, weil sie unseren freiheitlichen Lebensstil, ja, weil sie unsere freiheitlich-demokratische Grundordnung verachten. Deswegen ist es notwendig, unseren Sicherheitskräften möglichst die Mittel an die Hand zu geben, die es ihnen erlauben, Terror und andere Straftaten effektiv und gerade auch präventiv zu bekämpfen. Das ist notwendig, ja es ist, ehrlich gesagt, nicht nur notwendig, sondern auch unsere Pflicht; denn Sicherheit ist ein Grundbedürfnis der Bürger – und dafür zu sorgen eine Kernaufgabe des Staates.
Wir tragen mit den Gesetzentwürfen der Rechtsprechung Rechnung. Wir wahren die Freiheitsrechte des Einzelnen und geben gleichermaßen der Behörde die Befugnisse, mehr Sicherheit zu gewährleisten. Ich bitte deshalb herzlich im weiteren Verlauf um Zustimmung zu unseren Gesetzesanträgen.
Vielen Dank.
Für die AfD-Fraktion darf ich das Wort Herrn Steffen Janich erteilen.