Also, den Vorgang haben Sie im Grunde richtig beschrieben. Die Kommission hat gesagt: Der WLAN-Standard ist heute fix und fertig ausgebaut, und er ist auch weitgehend standardisiert. Deshalb hat sie vorgeschlagen, dass wir diesen als Grundlage für die Car-to-Car-Kommunikation nehmen. Wir sehen, dass in großen Märkten wie in China das alles auf 5G-Technologie, also Mobilfunktechnologie, und nicht auf WLAN basiert. Wir haben in allen unseren Vorhaben, Deutschland zum Leitmarkt für 5G zu machen, auch immer das Ziel verfolgt: Autonomes Fahren wollen wir über 5G-Technologie realisieren. Deshalb war die Frage, die wir zu beantworten hatten: Stimmt es, dass, wenn wir uns auf WLAN im Sinne der Kommission festlegen, das in Zukunft problemlos in 5G überführt werden kann, oder führt es zu einer dauerhaften Doppelstruktur? Und bis die Einspruchsfrist der Kommission verstrichen war, konnte diese Frage nicht abschließend geklärt werden. Es bestand die Gefahr, dass wir durch diese Entscheidung entweder langfristig auf 5G beim autonomen Fahren verzichten müssen oder langfristig eine Doppelstruktur aufbauen. Das hielten wir für nicht verantwortbar. Deshalb hat sich die Bundesregierung insgesamt entschieden, an diesem Punkt der Kommission nicht zu folgen.