Sehr geehrte Frau Präsidentin! Werte Kolleginnen und Kollegen! Wieder einmal ein Antrag der AfD zum Aufenthaltsgesetz. Diesmal hat die AfD eine himmelschreiende Ungerechtigkeit bei der Erteilung von Niederlassungserlaubnissen entdeckt. Ich zitiere aus dem Gesetzentwurf: Das schafft „Ausländer erster und zweiter Klasse“.
Hoppla! Was ist da denn los bei der AfD? Man reibt sich verwundert die Augen. Will die AfD jetzt den Ausländern zweiter Klasse helfen? Nein, ganz im Gegenteil: Sie will mit diesem Gesetzentwurf alle Ausländer zu Ausländern zweiter Klasse machen.
Und dann diese Vorführung hier heute von Ihnen, Herr Curio. Sie bleiben damit der Linie der AfD treu. Ich will durchaus zugestehen, dass der Gesetzentwurf, wie Sie ihn formuliert und begründet haben, zwar falsche und schlechte Argumente beinhaltet; aber sachlich. Das, was Sie heute hier betreiben, ist Hetze, Angstmache und das Verdrehen von Tatsachen, und das ist Ihre Masche.
Jetzt zum Thema zurück. In der Tat, wir haben mit dem Integrationsgesetz 2016 eine saubere Differenzierung und Abstufung für die Erteilung von Niederlassungserlaubnissen vorgenommen.
Damals wurde nämlich die Erfüllung der Voraussetzungen, als Asylbewerber anerkannt zu werden oder nach der Genfer Flüchtlingskonvention Schutz zu erhalten, deutlich verschärft. Bis dahin, 2016, konnte die Niederlassungserlaubnis nämlich bereits nach drei Jahren ohne die Erfüllung weiterer Voraussetzungen erreicht werden, quasi durch Absitzen der Zeit. Das war nicht zielführend.
Deswegen haben wir hier klare Kriterien eingeführt: etwa Vorhandensein von ausreichendem Wohnraum, hinreichende Deutschkenntnisse und überwiegende Sicherung des Lebensunterhalts. Wenn das gegeben ist, dann kann man nach fünf Jahren die Niederlassungserlaubnis erhalten. Wenn man ganz besondere Integrationsanstrengungen vorgenommen hat, dann kann man sie schon nach drei Jahren erhalten, nämlich dann, wenn man seinen Lebensunterhalt weit überwiegend sichern kann. Das sind nach Ihrer Definition die Ausländer erster Klasse.
Die Ausländer zweiter Klasse sind alle anderen, einschließlich der subsidiär Schutzberechtigten.
An die stellen wir in der Tat höhere Anforderungen: eine volle Lebensunterhaltssicherung und bessere Deutschkenntnisse und die Erfüllung weiterer Voraussetzungen. Warum – das hätten Sie sich doch einmal überlegen sollen – gibt es da eine Differenzierung? Ganz einfach: weil diejenigen, die asylberechtigt oder anerkannter Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention sind, in ihrer Person direkt verfolgt sind. Diese Menschen genießen gerade vor dem Hintergrund unseres Mottos „Humanität und Härte“ zunächst unseren Schutz und unsere Fürsorge.
Da diese Menschen persönlich verfolgt sind, werden sie in ihrer weit überwiegenden Zahl in Deutschland bleiben. Das müssen wir mit aller Ehrlichkeit sagen. Es gehört dazu, dass auch Sie das Ihren Wählerinnen und Wählern sagen.
Es geht um diejenigen, die persönlich verfolgt sind.
Darüber hinaus müssen wir auch Integrationsbemühungen fördern, und wir sollen dazu auch motivieren. Genau dies tun wir, indem wir hier eine klare Abstufung vorgenommen haben. Deswegen halten wir auch an dieser Regel fest.
Nochmals: Wir haben es mit Personen zu tun, die persönlich verfolgt sind.
Deswegen wäre es eigentlich gut, wenn auch Sie einmal eine Differenzierung vornehmen würden. Dann können wir Ihnen hier nämlich die Sorge vor einer großen Ungerechtigkeit nehmen. Wir nehmen diese Differenzierung vor. Ich würde vorschlagen, dass Sie das in Zukunft auch tun
– Sie haben es, glaube ich, nicht verstanden –,
und diese unerträgliche Hetze, die Sie hier in diesem Hohen Hause immer wieder vollführen, einfach unterlassen.