Ich glaube, es ging Herrn Pilsinger bei der Pflicht zur Titerbestimmung um die Frage, ob es möglich ist, die Impfnachweispflicht durch Fehlbescheinigungen zu umgehen. Ärztinnen und Ärzte müssen in Deutschland aufgrund der starken Berufsüberwachung, die wir haben, mit Sanktionen bis hin zum Ausschluss von der Ausübung des Berufes rechnen. Wenn eine Fehldokumentation erfolgt, ist das eine Falschbeurkundung. Eine solche Falschbeurkundung hat strafrechtliche Konsequenzen in Deutschland, und sie hat berufsrechtliche Konsequenzen in Deutschland.
Das können wir bei im Ausland durchgeführten Impfungen nicht sicherstellen. Ich glaube, seine Frage geht in die Richtung, ob man darüber diskutieren muss, dass eine Pflicht zur Titerbestimmung in solchen Fällen hinzunehmen sei; darum ging es. Eine Titerbestimmung ist in der Tat mit einer weiteren Maßnahme, nämlich mit der Blutabnahme, und mit Kosten verbunden. Deswegen muss das abgewogen werden. Wir werden darüber in der Anhörung in der nächsten Woche sehr sorgfältig diskutieren können. Es ist also gut, dass diese Themen jetzt angesprochen werden. – Vielen Dank. Ich bin mit der Beantwortung Ihrer Frage fertig.
Lassen Sie mich noch einmal auf den für mich zentralen Punkt zurückkommen: Die Impfung ist eine kleine Belästigung, die einen großen Vorteil für die Menschen darstellt, die selbst nicht geimpft werden dürfen und einer Infektion, die sie das Leben kosten kann, schutzlos ausgesetzt wären. Ich glaube, in dieser Abwägung sind die Intention und auch der Ansatz, den der Minister gewählt hat, richtig. Wir werden uns natürlich darüber unterhalten müssen, ob über die Berufsausübenden, die geimpft werden müssen, hinaus – das sind 20-, 30- bis 50-Jährige – weitere Maßnahmen möglich sind, die die übrigen 20- bis 50-Jährigen erreichen.