Herr Minister, ich korrigiere Sie ungern, aber die frühere Bedürfnisprüfung sah eben keine Wiederholungsprüfung ohne konkreten Anhaltspunkt vor. Die jetzige gesetzliche Vorlage sieht genau das vor.
Meine konkrete Nachfrage: Im Zusammenhang mit der Verschärfung des Waffenrechts wird ja auch die Regelabfrage beim Verfassungsschutz thematisiert. Das würde zweifelsohne unsere Sportschützen unter einen Generalverdacht stellen. Deshalb die Frage an Sie: Wie positionieren Sie sich zur Regelabfrage beim Verfassungsschutz, insbesondere unter Berücksichtigung der Tatsache, dass bereits jetzt effektive Maßnahmen im Waffengesetz enthalten sind, um Extremisten zu bekämpfen und vom Waffenbesitz auszuschließen?