Das kriegen wir hin, Herr Präsident. – Ich teile Ihre Meinung: Wir brauchen Wohnungen. Das Konzept, das die Bundesregierung verfolgt, scheint nur bedingt aufzugehen; man schaue sich den Rückgang der Zahl der Baugenehmigungen an.
Aber ich muss noch einmal zu meiner Frage zurückkommen: Wenn ehemalige Verfassungsrichter sagen, dass das Mietrecht abschließend auf Bundesebene geregelt ist, wäre es dann nicht notwendig, dass die Bundesregierung diese Klarheit auch herbeiführt, durch ein Normenkontrollverfahren oder durch ein Bund-Länder-Streitverfahren?