Im Moment nicht, danke. Meine erste Rede möchte ich ungestört halten.
Meine Damen und Herren, das Verlangen nach der Wiedereinführung der Optionspflicht wird damit begründet, dass die Gewährung der Staatsangehörigkeit – so als sei dies ein Gnadenakt – ein Bekenntnis voraussetzen würde. Welches Bekenntnis sollte denn ein Säugling ablegen können? Mein Vorredner hat es schon erwähnt: Auch der deutscheste Säugling kann kein Bekenntnis ablegen.
Meine Damen und Herren, als Jurist weiß man: Das Wichtige steht immer im Kleingedruckten. Deswegen lohnt es sich, die Begründung dieses Gesetzentwurfes einmal durchzusehen. Eine Auseinandersetzung mit der Faktenlage, irgendwelche Wertungen oder Prognosen künftiger Entwicklungen werden Sie dort vergeblich suchen.
Stattdessen finden Sie dort unbewiesene Behauptungen, Unterstellungen oder wie jetzt in der mündlichen Begründung den Gebrauch von völkischen Kategorien wie zum Beispiel die Entwicklung von irgendwelchen Geburtenzahlen.
Wenn behauptet wird, dass Konfliktpotenziale „das Zusammenleben in einer Gesellschaft mit massenhafter doppelter Staatsbürgerschaft“ prägen,
dann spricht daraus eine besondere Wahrnehmung.
Tatsächlich sind wir davon weit entfernt. In Deutschland leben nach Mikrozensus 2015 1,7 Millionen Menschen mit doppelter Staatsangehörigkeit. Von einer Übernahme der deutschen Politik durch Doppelstaatler sind wir damit weit entfernt.
Sie verlangen, dass durch die Optionspflicht Menschen dazu gezwungen werden sollen, sich geistig auf Deutschland „einzulassen“ – was immer das heißen mag –, als ob Doppelstaatler dies nicht oder nur in geringem Maße täten.
Im Umkehrschluss weitergedacht heißt das: Ausländer lassen sich geistig sowieso nicht auf Deutschland ein.
Das ist die Konsequenz daraus.
Jetzt frage ich Sie: Haben Sie dafür irgendeinen klitzekleinen Beleg?
Nein, wir, die Freien Demokraten, glauben nicht, dass Identität aus einem Pass folgt.
Man könnte sich dem Thema der Staatsangehörigkeit durchaus sachlich nähern. Das tun Sie allerdings hier nicht.
Meine Damen und Herren, wir Freien Demokraten wollen diese Frage in einem umfassenden Gesetzeswerk behandelt wissen, in einem Einwanderungsgesetz und in einem Staatsangehörigkeitsrecht aus einem Guss, und nicht mit kleinen Einzelschüssen irgendwo herumdoktern.
Ich glaube, in dieser Legislatur wird es so weit kommen, dass wir uns ernsthaft über ein Einwanderungsgesetz unterhalten. Ich glaube, die Mehrheit des Hauses hält dies für notwendig.
Und die FDP? Auch wir wollen die doppelte Staatsangehörigkeit. Das muss grundsätzlich möglich sein. Mehr als die Hälfte aller Länder macht dies möglich. Die Frage der doppelten Staatsangehörigkeit betrifft zum großen Teil Menschen, die aus anderen Ländern der Europäischen Union zu uns gekommen sind. Das ist die unmittelbare Folge der Freizügigkeit innerhalb der Europäischen Union, meine Damen und Herren.
Das ist nichts Schlechtes. Einwanderer müssen deutsche Staatsbürger werden können, und wir werden uns darüber zu unterhalten haben. Der Gesetzentwurf der AfD, insbesondere seine Begründung und die Debatte, genügen dem schon inhaltlich bei weitem nicht. Vor allen Dingen ist dieser Gesetzentwurf wie fast alles von der AfD zutiefst fremdenfeindlich grundiert.
Es wird Sie deswegen nicht wundern, dass die FDP diesem Gesetzentwurf nicht zustimmen kann.