Sehr verehrter Herr Präsident! Meine Kolleginnen und Kollegen! In wenigen Wochen jährt sich zum 30. Mal das Ergebnis der Friedlichen Revolution in der DDR auf unserem deutschen Boden und damit der Beginn der Wiedervereinigung Deutschlands. Die Friedliche Revolution, dieses friedliche Zusammenstehen von Menschen in der ehemaligen DDR war nicht selbstverständlich. Es ist nicht selbstverständlich, dass Menschen friedlich zusammenstehen, friedlich für den Wechsel ihres Systems, friedlich gegen Unrecht eintreten, obwohl sie über Jahre in einem Unrechtsstaat in unterschiedlicher Form drangsaliert wurden. Dies geschah zum Beispiel in Form der Zersetzung über die sogenannte Richtlinie 1/76. Beispiele hierfür sind, dass am nächsten Morgen die Zahnpasta in einem anderen Glas war, um zu signalisieren: „Wir haben deinen Hausschlüssel. Wir wissen, was du tust“, oder dass das Auto umgeparkt war, um zu sagen: „Du entgehst uns nicht.“ Kinder wurden in Kinderheimen untergebracht, um sozialistisch erzogen zu werden, weil ihre Eltern im Freiheitsdrang den Wunsch hatten, zum Beispiel nicht in Dresden oder Leipzig, sondern in Frankfurt am Main oder in Wiesbaden zu leben, weil dort auch Verwandte waren.
Deshalb, finde ich, ist heute ein guter Tag. Wir dürfen heute den Gesetzentwurf zur Rehabilitierung von Opfern des SED-Unrechts im Deutschen Bundestag in zweiter und dritter Lesung verabschieden. Vor allen Dingen dürfen wir dadurch die bestehenden Gesetze ergänzen und erneuern. Damit bringen wir zum Ausdruck, dass sich dieses Land auch 30 Jahre nach dem Ende der Mauer, 29 Jahre nach der Wiedervereinigung nicht nur an das Leid erinnert, das den Menschen zugefügt wurde, sondern auch in der Lage ist, dieses Leid anzuerkennen.
Es gab einen guten Entwurf, in dem es darum ging, die Entfristung, also die Verjährung der entsprechenden Ansprüche der Opfer des SED-Unrechts zu durchbrechen. Ein guter Vorschlag unseres Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz lag uns vor. Das Struck’sche Gesetz, dass kein Gesetz so aus dem Bundestag herauskommt, wie es hineinkommt, hat wirklich zugeschlagen. Denn wir konnten im Laufe der Beratungen – ich danke recht herzlich den Kolleginnen und Kollegen sowohl der Arbeitsgruppe der SPD als auch dem Kollegen Sensburg und den Kolleginnen und Kollegen der Union – und in guten Verhandlungen viel erreichen.
Es ist uns gelungen, mit neuen Formulierungen, die uns dankenswerterweise das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz geliefert hat, dem Wunsch des Bundesrats nach einem Zweitantragsrecht ohne eine Rechtskraftdurchbrechung zu entsprechen. Wir haben ermöglicht, dass die Opferrenten von 300 Euro auf 330 Euro erhöht werden. Wir haben erreicht, dass nach fünf Jahren eine Pflicht zur Prüfung besteht; dann wird überprüft, wie das Gesetz umgesetzt wird. Wir konnten erreichen, dass die Menschen, die durch Zersetzungsmaßnahmen im Sozialismus umgepolt und umgearbeitet werden sollten, nunmehr mit einer Entschädigung in Höhe von 1 500 Euro auch in den Genuss von Entschädigungen kommen. Wir haben die bisherige Regelung, dass jemand 180 Tage in Haft sein musste, um Leistungen bekommen zu können, ändern und die Dauer auf 90 Tage absenken können. Last, but not least: Auch die politisch motivierten Adoptionen, die Unterbringung in Jugendheimen, die Umsiedlungen etc. werden jetzt berücksichtigt. – Damit habe ich nur einiges genannt.
Ich bedanke mich recht herzlich für die Beratungen. Heute ist, wie ich glaube, ein guter Tag,
ein guter Tag, da wir dazu beitragen, die Wunden, die die SED Menschen in unserem Land zugefügt hat, etwas mehr zum Verheilen zu bringen, wenn wir sie auch nicht ganz schließen können. Ich bitte um Ihre Zustimmung.