Frau Präsidentin! Meine sehr verehrten Damen und Herren! Die Linken wollen das Hartz-IV-System abschaffen. Dazu besteht keinerlei Anlass. Unsere Haltung ist klar: Mit uns wird es keine Totalrevision des Hartz-IV-Systems geben. Eine solche vorzunehmen, hat uns das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil auch nicht ins Stammbuch geschrieben. Genau das Gegenteil ist richtig: Das Bundesverfassungsgericht hat den Grundsatz bestätigt, dass der Gesetzgeber die Hilfe an Bedingungen und zumutbare Mitwirkungspflichten knüpfen kann und für den Fall der Verletzung Sanktionen festlegen darf. Diese Sanktionen dürfen allerdings nicht zu überzogenen Belastungen führen; das ist das Prinzip der Verhältnismäßigkeit. Hier besteht Korrekturbedarf. Hier werden wir auch Änderungen vornehmen.
Diese klaren Aussagen des Verfassungsgerichts sind nichts anderes als eine Bestätigung des bestehenden Hartz-IV-Systems durch das höchste Gericht. Nach diesem Urteil gibt es also keinerlei Grund für eine Revision von Hartz IV, weder rechtlich noch politisch. Hartz IV ist eine Erfolgsgeschichte.
Dieses System hat wesentlich dazu beigetragen, dass sich die Arbeitslosigkeit seit dem Jahr 2000 halbiert hat.
Die Menschen können sich in unserem Land darauf verlassen, dass ihnen der Staat in Notlagen zur Seite steht. Wer Hilfe benötigt, erhält diese auch. Unser Ziel ist es, zu erreichen, dass möglichst wenige Menschen auf Hilfe angewiesen bleiben. Die Menschen sollen ein selbstbestimmtes und erfülltes Leben führen, indem sie auf eigenen Beinen stehen und sich nicht an der Hand des Sozialstaates befinden.
Wir stehen für einen aktivierenden Sozialstaat. Wir wollen Menschen aus der Abhängigkeit des Staates herausholen und sie wieder in Arbeit bringen, und zwar – das ist keine Frage – natürlich in gute und sichere Arbeit.
Einen Fürsorgestaat aber, der die Menschen einfach nur in Ruhe lässt und ihre Arbeitslosigkeit finanziert, lehnen wir ab. Ein solcher würde den Menschen auch nicht gerecht und würde den Sozialstaat überdehnen.
Wer Sozialleistungen bezieht, muss zumutbare Gegenleistungen erbringen. Das ist eine Frage der Gerechtigkeit gegenüber der Gemeinschaft, die Arbeitsuchende in einer schweren Zeit unterstützt. Solidarität ist für uns keine Einbahnstraße. Deshalb bleibt es bei dem zentralen Grundsatz der Grundsicherung, nämlich dem Grundsatz des Förderns und des Forderns. Dieses zentrale Prinzip hat das Bundesverfassungsgericht in seinem Urteil vor zwei Tagen ausdrücklich bestätigt. Das ist tatsächlich das Wichtigste.
Wir setzen auf maximale Unterstützung für diejenigen, die sich anstrengen. Dazu haben wir im Herbst letzten Jahres das Teilhabechancengesetz beschlossen. Wir setzen dafür insgesamt 4 Milliarden Euro ein. Bis jetzt sind über 33 500 zuvor arbeitslose Menschen wieder in Arbeit gekommen. Das ist bereits jetzt ein guter Erfolg. Wir arbeiten daran, dass es noch mehr werden.
Umgekehrt halten wir am Instrument der Sanktionen für diejenigen, die sich Arbeitsperspektiven verweigern, fest.
Für uns gilt: Solidarität und Eigenverantwortung sind zwei Seiten einer Medaille. Daran halten wir fest.