Sehr geehrte Frau Präsidentin! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem Sozialen Entschädigungsrecht, das in einem neuen Sozialgesetzbuch geregelt wird, kommen wir einem Versprechen nach: dem Versprechen, dass Menschen, die vom Staat nicht geschützt werden konnten, zum Beispiel vor Terroranschlägen, oder missbraucht wurden, die beste Begleitung und Versorgung unseres Staates gewährleistet bekommen. Das, meine sehr geehrten Damen und Herren, ist eine Frage des Respekts.
Genauso war der Brief der Angehörigen der Opfer vom Breitscheidplatz an die Bundeskanzlerin überschrieben: „Eine Frage des Respekts“.
Das neue Soziale Entschädigungsrecht ist getragen von diesem Respekt. Das Sozialgesetzbuch XIV, das wir heute beschließen, ist eines der modernsten und durchdachtesten Opferentschädigungsgesetze in ganz Europa – deswegen hat es wahrscheinlich auch neun Jahre gedauert. Die Bedürfnisse und Interessen der Opfer und deren Angehörigen stehen im Mittelpunkt dieses Gesetzes.
Einige Beispiele dafür: Die Entschädigungszahlungen werden deutlich erhöht. Darüber hinaus erreichen wir mehr Menschen, unabhängig von ihrer Nationalität. Das war eine Lehre des Attentats vom Breitscheidplatz. Traumaambulanzen und schnelle Hilfen werden gewährleistet. Opfer psychischer Gewalt und Schockschadensopfer erhalten Ansprüche. Opfer von sexueller Gewalt werden durch eine erleichterte Beweisführung besser in das SER und dessen Ansprüche aufgenommen. Und auch die Angehörigen bekommen Leistungen des Sozialen Entschädigungsrechtes.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, nach einigen Anläufen liegt heute das neue Sozialgesetzbuch XIV in zweiter und dritter Lesung zur Abstimmung vor. Dieses Sozialgesetzbuch ist getragen von einer großen Mehrheit dieses Hauses. Es war schön, zu sehen, dass fast alle Oppositionsfraktionen – bis auf die AfD – mitgeholfen haben, dieses neue Soziale Entschädigungsrecht zu etwas Besonderem zu machen:
einem Gesetz, das in enger Abstimmung mit den Opferverbänden verbessert worden ist – deren Erfahrungen und tägliche Arbeit mit den Opfern finden sich in diesem Gesetz wieder –, einem Gesetz, das der Verantwortung des Staates für erbrachte Sonderopfer und erlittenes Unrecht in angemessener Weise Rechnung trägt, einem Gesetz, das das Spannungsverhältnis zwischen Förderung von Selbstbestimmung und Teilhabe am Arbeitsleben und dem individuellen Schadensausgleich auflöst.
Meine sehr geehrten Damen und Herren, wir haben in einer Beschlussempfehlung des Ausschusses mehrere Punkte ganz besonders hervorgehoben. Die Kollegen, die vor mir geredet haben, haben schon viele herausgehoben. Ich möchte nur noch einige Punkte nennen. Dass der Fonds Sexueller Missbrauch fortgeführt werden soll, war ein Punkt. Dass die Traumaambulanzen schon 2021 eingeführt werden sollen, ein anderer. Und wie Peter Weiß vorher gesagt hat: Auch das Thema Traumaambulanzen für Kinder und Jugendliche ist ein wichtiges Thema. Das wurde ebenfalls betont.