Zum Inhalt springen
125. Sitzung
Freitag, 8. November 201919. Wahlperiode, 125. SitzungBürgereingaben ernst nehmen – Änderung der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages – Verbindliche Regelungen für öffentliche Petitionen
20 VermerkeReaktionswert: sehr hoch603 Wörter Im Protokoll lesen

Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Liebe Bürger!

Und Bürgerinnen! Frauen gibt es auch!

Öffentliche Petitionen sind aktuell auf Bundesebene der einzige Ansatz von direkter Demokratie. Sie sind die einzige Möglichkeit der Bürger, direkt Einfluss auf die Gesetzgebung zu nehmen. Die AfD will dieses große Demokratiedefizit beheben und idealerweise Volksabstimmungen auf Bundesebene einführen.

Beifallbei der AfD

Solange das jedoch Ihretwegen hier keine politische Mehrheit im Bundestag findet, müssen wir als Volksvertreter sicherstellen,

Als Volksvertreter? Unglaublich!

dass zumindest das Petitionsrecht reibungslos funktioniert.

Jedermann hat nach Artikel 17 Grundgesetz das Recht, Petitionen in den Bundestag einzugeben.

Und jede Frau auch!

Öffentliche Petitionen, also Eingaben, die man mitzeichnen kann, werden aber derzeit nur in einer Richtlinie des Petitionsausschusses geregelt. Wir fordern, dass öffentliche Petitionen verbindlicher gestaltet werden, und schlagen dazu vor, öffentliche Petitionen in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages zu verankern.

Beifallbei der AfD

Das würde öffentliche Petitionen stärker legitimieren, ihren Wert erhöhen und damit die Demokratie in Deutschland insgesamt ein gutes Stück stärken.

Die originäre Aufgabe von Ihnen im Bundestag ist es – sollte man jedenfalls meinen –, die Regierung zu kontrollieren. In diesem Sinne dürfen bei der Frage, welches Bürgeranliegen zur Mitzeichnung veröffentlicht wird und welches nicht, nicht nur jene berücksichtigt werden, die der Regierung und ihrer parlamentarischen Mehrheit gefallen.

Stimmt doch gar nicht! Das macht doch auch keiner! Unterstellung!

Das ist völliger Unfug!

Das erweckt den Anschein willkürlicher Entscheidungen, und das nehmen wir als größte Oppositionsfraktion nicht länger hin.

Beifallbei der AfD

Jeder Bürger hat das Recht auf ermessensfehlerfreie Entscheidungen.

Die Bürgerinnen auch!

Darin sind wir uns doch hoffentlich einig. Deshalb haben wir in unserem Antrag die schwammigen Ablehnungsgründe durch klar definierte ersetzt. Natürlich berücksichtigen wir weiterhin die Menschenwürde und die freiheitliche demokratische Grundordnung. Das Hickhack um die Veröffentlichung der Petition zum globalen Migrationspakt – Sie werden sich erinnern –,

hatte aber als Ursache unbestimmte Rechtsbegriffe in der aktuellen Richtlinie. Niemand kann neutral definieren, welche Petition einen interkulturellen Dialog belastet und welche nicht;

Man hätte nur die Petition lesen müssen, dann wüsste man sofort Bescheid!

mal abgesehen davon, dass ein Dialog nur dort entstehen kann, wo Diskussionen und Meinungen auch zugelassen werden. Diese unbestimmten Rechtsbegriffe dürfen keine Rechtfertigung mehr sein für solch weitreichende Eingriffe in das Petitionsrecht der Bürger.

Beifallbei der AfD

Daher, meine sehr verehrten Damen und Herren, nehmen wir sie aus den Ablehnungsgründen heraus und schaffen endlich Rechtssicherheit.

Sie entwerten den Petitionsausschuss!

Die aktuelle Richtlinie spricht davon, dass der Ausschussdienst im Hinblick auf die Veröffentlichung einen strengen Bewertungsmaßstab anlegen muss. Ich kann Ihnen gerne sagen, was das in der Praxis bedeutet. Es bedeutet, dass auch eine Petition nicht veröffentlicht werden sollte, welche die Bundesrepublik Deutschland hinweist, diplomatische Beziehungen mit Taiwan aufzunehmen. Unabhängig davon, wie man inhaltlich zu der Frage steht, kann es doch nicht sein, dass die Bürger hierüber nicht auf der Plattform des Bundestages diskutieren dürfen.

Beifallbei der AfD

Daher hat die AfD eine Veröffentlichung beantragt. Und siehe da: Diese wurde einstimmig beschlossen.

Also, hat doch funktioniert! Was ist denn noch?

Weiter noch: Es wurde sogar das Quorum von 50 000 Mitzeichnern erfüllt – das wissen Sie, Herr Gremmels –, und wir werden im Dezember eine öffentliche Anhörung dazu haben.

Das Argument spricht doch dafür, dass alles richtig läuft!

Jetzt kommt es: Das Novum, dass ein Antrag der AfD angenommen wurde, kann uns zwar freuen – das ist einerlei –, aber dass eine Abstimmung darüber überhaupt notwendig war, zeigt das strukturelle Problem.

Es geht gar nicht um den Antrag der AfD!

Lassen Sie uns als politische Entscheidungsträger mit verbindlichen Regelungen dem Ausschussdienst helfen, sichere und bürgerfreundliche Entscheidungen zu treffen.

Beifallbei der AfD

Damit folgen wir auch dem Rat zweier Experten, die in der letzten Wahlperiode zu genau diesem Thema öffentlich angehört wurden. Diese Experten erinnerten uns an das britische System, nach dessen Vorbild unser öffentliches Petitionswesen errichtet wurde und das solche unspezifischen Zulassungskriterien eben nicht kennt.

Schaffen Sie deshalb – das ist meine Einladung an Sie – mit uns gemeinsam heute ein Petitionsrecht, das die Meinungsfreiheit einerseits und den gegenseitigen Respekt andererseits berücksichtigt und klare, transparente Regeln schafft. Verankern wir diese in der Geschäftsordnung des Deutschen Bundestages und stärken wir diese wertvolle Form der Bürgerbeteiligung.

Ich bedanke mich.

Beifallbei der AfD
Beifallbei der CDU/CSU

Schleswig-Holstein. Der amtierende Wirtschaftsminister aus Schleswig-Holstein ist übrigens auch anwesend.

Wirklich? Wo ist er denn?