Frau Präsidentin! Meine Damen und Herren! Ich will mich jetzt an den Tatsachen orientieren und darf zuallererst feststellen, dass in kürzester Zeit das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge eine Entscheidung über den Asylantrag von Herrn Miri getroffen hat und den Antrag als „offensichtlich unbegründet“ abgelehnt hat,
eine richtige Entscheidung, eine schnelle Entscheidung, die die Handlungsfähigkeit des Rechtsstaates zeigt.
Der Betroffene hat die Möglichkeit, Rechtsmittel einzulegen
gegen die Entscheidung des BAMF und gegen den sofortigen Vollzug. Es zeichnet unseren Rechtsstaat aus, dass wir auch den Feinden des Rechtsstaats Gelegenheit geben, das rechtsstaatliche Handeln zu überprüfen.
Auch das ist ein Qualitätsmerkmal für diesen Rechtsstaat,
auch wenn sich die Feinde des Rechtsstaats nicht an unsere Regeln halten. Das trifft besonders im Falle Miri zu.
Man muss es hier noch mal konzentriert vortragen: Herr Miri ist Oberhaupt eines kriminellen libanesischen Verbrecherclans.
Von 1989 bis 2014 wurde er insgesamt 19-mal rechtskräftig verurteilt, unter anderem wegen Raubes, schweren Diebstahls, Hehlerei, Unterschlagung und bandenmäßigen Drogenhandels.
Vor seiner Abschiebung verbüßte er eine sechsjährige Haftstrafe, aus der er im März 2019 vorzeitig entlassen wurde,
und am 10. Juli 2019 wurde er in den Libanon abgeschoben. Zuvor wurde er mit einer Wiedereinreisesperre belegt. Ein Ausländer, gegen den eine solche Wiedereinreisesperre verhängt wurde, darf, wie der Name schon sagt, nicht erneut einreisen.
Tut er es dennoch, ist dies ein Tatbestand, der mit bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe belangt werden kann.
Am 30. Oktober 2019 tauchte Herr Miri wieder in unserem Lande auf,
stellte eine Selbstanzeige wegen unerlaubter Einreise und beantragte Asyl. Nach eigenen Angaben reiste er mithilfe von Schleppern aus der Türkei auf dem Landweg nach Deutschland ein.
Zusammenfassend zu diesem Sachverhalt der Person Miri sage ich Ihnen:
Da versucht jemand, der über lange Strecken seines Lebens mit dem Rechtsstaat in keiner Weise im Einklang stand,
der immer wieder und nachhaltig die Regeln unseres demokratischen Rechtsstaats verletzt hat, und zwar schwerwiegend, vorsätzlich und missbräuchlich die Rechte, die für rechtstreue Bürger gedacht sind, zu missbrauchen. Das kann sich ein Rechtsstaat nicht gefallen lassen.
Ich bin sehr gespannt, Herr Buschmann,
wie sich die FDP dazu einlassen wird, wenn die Regierung weitere Dinge diesem Parlament vorlegt.
Wir haben schon eine gewisse Erfahrung mit dem Migrationspaket, das bei Ihnen ja auch nicht besonders beliebt war.
– Schön langsam.
Jetzt sage ich Ihnen etwas zur Abschiebung. Da könnte uns der Herr Stamp – in Klammern: FDP –, NRW, massiv mehr unterstützen.
Wir stellen 2 000 Bundespolizisten zur Verfügung.
– Herr Buschmann, darf ich Sie mal aufklären über unsere föderalen Zuständigkeiten?
Erstens. Für die Abschiebung sind die Bundesländer zuständig.
Wir bieten den Bundesländern 2 000 Polizeibeamte an, die die Länder bei der Abschiebung unterstützen.
Zweitens. Bei der Bund-Länder-Institution „Passersatzbeschaffung“ hier in Berlin war ich zu Besuch. Diese Behörde arbeitet ganz hervorragend mit anderen zusammen. Aber weder die Unterstützung durch die Bundespolizei – im Grunde macht die Bundespolizei in der Flugbegleitung vieles ganz alleine – noch die Beschaffung von Passersatzpapieren kann wirksam sein, so wie wir uns das vorstellen, wenn die Bundesländer – dazu gehört auch NRW – uns die Abzuschiebenden nicht zuführen.
Das ist die Realität.
Herr Buschmann, ich werde dem Parlament in wenigen Wochen eine Liste vorlegen: „Abschiebung“, „ausreisepflichtig“, „nicht abgeschoben“ und „in welchen Bundesländern“. Dann können wir gerne eine Diskussion darüber führen.
Was uns dieser Fall lehrt, sind zwei Dinge, die wir offen aussprechen müssen:
In Europa funktionieren die Grenzkontrollen nicht oder nicht ausreichend.
Alle sind für den Außenschutz der europäischen Grenzen; aber wir müssen deutlich sagen: Die Europäische Union ist mit dem Außenschutz noch weit von dem entfernt, was wir verantworten können,
nämlich von dem Versprechen, dass wir an den Außengrenzen Europas die Sicherheit unserer Bevölkerung gewährleisten. Deshalb wird es eine prioritäre Aufgabe der neuen Kommission sein, diesen Außenschutz für die Bevölkerung zu gewährleisten.
Nun ist es ja wunderschön, wenn mir bei der Binnengrenzkontrolle so leichte Kritik entgegengeschlagen ist. Es gibt niemanden, der in den letzten drei Jahren -
ich könnte auch sagen: fünf Jahre – so für die Binnengrenzkontrollen in Deutschland eingetreten ist wie der heutige Bundesinnenminister.
Niemand! Und da fanden ganz andere Diskussionen statt.
Deshalb habe ich die Bundespolizei angewiesen – ich bin dankbar, dass der Präsident der Bundespolizei anwesend ist und dieser Diskussion folgt; die Leute dort machen nämlich einen schweren Dienst –,
dass wir jetzt an allen deutschen Grenzen, nicht nur an der deutsch-österreichischen Grenze wie seit einigen Jahren, die Grenzkontrollen massiv verschärfen.
Jetzt sage ich Ihnen: Diese Maßnahme, die nicht einmal 24 Stunden in Kraft ist, zeigt bereits jetzt ihre Wirkung.
Wir haben bis jetzt mit gleicher Begründung – Wiedereinreisesperre – zehn Fälle.
Sechs Personen wurden zurückgeschickt, und vier Fälle werden noch bearbeitet – in nicht einmal einem Tag, meine Damen und Herren.
Das zeigt, wie notwendig das ist. Solange die Europäische Union nicht in der Lage ist, die Außengrenzen wirksam zu schützen, so lange müssen wir Binnengrenzkontrollen durchführen.
Das wird weder auf eine Woche noch, Herr Buschmann, auf vier Monate begrenzt. Das wird jetzt nachhaltig durchgeführt.
Das ist die eine Konsequenz, die wir ziehen müssen.
Die zweite Konsequenz ist: Menschen mit einer Einreisesperre, die an der Grenze erscheinen, werden direkt an der Grenze zurückgewiesen. Wenn sie auf irgendeinem Wege doch in unser Land kommen und Asyl beantragen, bin ich explizit der Auffassung, dass wir Leute mit Wiedereinreisesperre,
die trotz aller Grenzkontrollen über irgendeine Grenze illegal kommen, im Inland sofort in Haft nehmen müssen und für die Zeit des Asylverfahrens in Haft behalten müssen.
Mir ist ziemlich egal, welche Bezeichnung ein solches Programm bekommt. Sie wissen, dass Zeitungsredaktionen sich das nicht diktieren lassen.
Aber eines dürfen Sie mir glauben: Nächste Woche werde ich einen entsprechenden Gesetzentwurf für die Haft bei Wiedereinreise trotz Wiedereinreisesperre – Haftandrohung drei Jahre – vorlegen.
Es geht darum, dass diese Menschen, wenn sie Asyl beantragen, in Haft kommen.
Ich sage Ihnen, warum ich da ganz nachhaltig dranbleibe, hartnäckig und ohne jede Kompromissbereitschaft: Es gibt ja noch einige, die in meiner Zeit abgeschoben worden sind, zum Beispiel ein ehemaliger Leibwächter.
Wenn solche Leute wieder erscheinen – ich glaube, wir haben parteiübergreifend einen großen Konsens, dass Straftäter mit ausländischer Staatsangehörigkeit, die ein bestimmtes Strafmaß, nämlich sechs Monate, in der Verurteilung überschreiten, in unserem Lande nichts zu suchen haben –,
müssen sie ausgewiesen werden.
Wir müssen das mit allem Nachdruck machen, und zwar rechtsstaatlich einwandfrei und in einer seriösen Diskussion. Der Herr Miri ist von zwei hochqualifizierten Entscheidern des BAMF angehört worden – intensiv angehört worden –; die sind extra dorthin gefahren. Das heißt, wir achten sehr darauf, dass Recht und Gesetz eingehalten werden. Aber, liebe Kolleginnen und Kollegen, wir müssen in unserem Lande den Konsens haben, dass solche Personen außer Landes gebracht werden müssen,
weil wir sonst das Vertrauen der Bevölkerung in die Funktionsfähigkeit unseres Rechtsstaats zerstören.
Ich sage Ihnen noch eines hinzu: Wenn solche Fälle weiterhin passieren würden – es muss unser gemeinsames Interesse sein, sie zu verhindern –, dann wird, ob wir es wollen oder nicht – ich möchte es nicht –, früher oder später die Diskussion aufkommen, ob wir unser liberales Asylrecht so belassen können, wie wir es heute haben.
Das sehe ich als Gefahr. Deshalb müssen alle wahrhaftigen Demokraten zusammenstehen, um solche Fälle nicht im emotionalen Gegeneinander, sondern im demokratischen Miteinander zu lösen.
Ich danke Ihnen.