Sehr geehrter Herr Präsident! Sehr geehrte Damen und Herren! Liebe Kolleginnen und Kollegen! Die Beziehungen zwischen Deutschland und der Ukraine sind im Verlauf der letzten Jahrzehnte sehr vielschichtig gewesen. Aktuell sind wir mit der Ukraine durch eine enge und starke Partnerschaft verbunden. Dies war aber leider nicht immer so. Weltkriege und die Zeiten des Kalten Krieges markierten Tiefpunkte in der Geschichte zwischen den beiden Ländern, und sie haben in beiden Ländern Spuren hinterlassen. So befand sich zum Beispiel in meinem Wahlkreis, in Wetzlar-Büblingshausen, im Ersten Weltkrieg ein Kriegsgefangenenlager, wo circa 15 000 ukrainische Kriegsgefangene inhaftiert waren. Um diesen Menschen zu gedenken, konnte in Zusammenarbeit mit dem Förderverein und der Stadt Wetzlar das 1919 errichtete Denkmal für die Kriegsgefangenen dieses Jahr passend zum Jahrestag saniert werden, und ich bin hierfür allen Beteiligten sehr dankbar.
Deutschland hat ein großes Interesse an einer stabilen demokratischen und wirtschaftlich prosperierenden Ukraine. Die Bundesregierung unterstützt daher die Ukraine nicht nur in ihrer marktwirtschaftlichen Transformation und Annährung an die europäischen Strukturen, sie unterstützt die Ukraine auch politisch nach der völkerrechtswidrigen Annexion der Halbinsel Krim durch Russland und angesichts des militärischen Konflikts in der Ostukraine. Deutschland bemüht sich seit Jahren in enger Abstimmung mit seinen europäischen und internationalen Partnern um eine friedliche Beilegung des Konflikts, insbesondere im Rahmen des sogenannten Normandie-Formats.
Aber auch im Kleinen gibt es enge Partnerschaften und Kontakte in die Ukraine. So unterstützt zum Beispiel ein Verein aus meinem Wahlkreis die Ukraine nach besten Kräften. Die Ukrainehilfe Breitscheid liefert seit 27 Jahren Hilfsgüter, unterstützt Krankenhäuser, Kinderheime und macht vieles mehr. Auch dieses Jahr ist wieder ein Transport mit Weihnachtspäckchen für arme Kinder und Waisenkinder unterwegs, und ich bin allen Beteiligten für ihr Engagement, das sie jetzt seit Jahrzehnten aufrechterhalten, zu großem Dank verpflichtet.
Die Ukraine und Deutschland haben auch gute Handelsbeziehungen. Geschätzt sind mehr als 1 000 deutsche Firmen in der Ukraine vertreten. Deutschland gehört zu den wichtigsten Handels- und Investitionspartnern. Wir sind das zweitwichtigste Herkunftsland ukrainischer Importe und ein wesentlicher Absatzmarkt für ukrainische Exporte. Mit dem uns nun vorliegenden Gesetzentwurf leisten wir einen Beitrag zur Verbesserung der wirtschaftlichen Zusammenarbeit und der sozialen Beziehungen. Wir sichern mit dem Gesetz die Rentenzeiten der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die in dem jeweils anderen Staat erarbeitet wurden, und stellen sicher, dass die Renten in das jeweils andere Land exportiert werden können. Damit orientieren wir uns mit dem Gesetz an anderen Sozialabkommen, die wir mit Staaten außerhalb der Europäischen Union haben, und ermöglichen eine einfache Organisation von Arbeit und von einem Leben, das beide Länder betrifft.
Ich gebe Ihnen ein Beispiel. Frau Weber hat in jungen Jahren ihren ukrainischen Mann in Deutschland geheiratet und ist mit ihm nach Kiew gezogen. Sie hat daraufhin 30 Jahre in der Ukraine gearbeitet. Nachdem ihr ukrainischer Mann verstorben ist, geht sie zurück nach Deutschland, wo sie weitere 16 Jahre arbeitet. Frau Weber bekommt nun eine ukrainische Rente und eine deutsche Rente. Bei der Frage, ob sie in Deutschland die versicherungsrechtlichen Voraussetzungen dafür erfüllt, eine Altersrente für langjährig Versicherte oder eine Altersrente für besonders langjährig Versicherte zu haben, werden nun die ukrainischen Versicherungszeiten mitberücksichtigt, und das ist gut so.
Das zweite Beispiel: Andrij aus Odessa arbeitet als Pfleger in Haiger. Nach 30 Jahren harter Arbeit im örtlichen Pflegeheim geht er in Rente und möchte zurück in die Ukraine ziehen. Dieses Abkommen ermöglicht ihm, seine in Deutschland erworbenen Rentenansprüche ohne Probleme in die Ukraine zu exportieren. Und auch das ist gut.
Zusätzlich wird im Abkommen sichergestellt, dass vorübergehend im anderen Staat eingesetzte Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer im Sozialversicherungssystem ihres Beschäftigungsstaates integriert bleiben können. Was bedeutet das konkret? Das Abkommen bestimmt, dass für Arbeitnehmerinnen und Arbeitgeber grundsätzlich die Rechtsvorschriften desjenigen Staates gelten, in dem die Beschäftigung tatsächlich ausgeübt wird. Wer aber nur vorübergehend, also bis zu 24 Monate, im jeweils anderen Land arbeitet, kann in seinem alten Versicherungssystem bleiben.
Beispiel: Frau Müller aus Dillenburg wird von ihrem mittelständischen Unternehmen für anderthalb Jahre in die Ukraine geschickt, um den Aufbau einer Maschinenanlage zu überwachen. In diesen anderthalb Jahren zahlen sie und ihr Arbeitgeber weiterhin Beiträge zur deutschen Rentenversicherung, und es erhöht sich die Rentenanwartschaft von Frau Müller in der deutschen Rentenversicherung. Und auch das ist gut so.
Diese Regelung erleichtert es deutschen Unternehmen, Fachpersonal für ein Arbeitsverhältnis in der Ukraine zu gewinnen. Mit diesem Fachpersonal können Investitionen getätigt und zugleich das Personal vor Ort ausgebildet werden.
Solche Abkommen sind gute Abkommen; denn sie erleichtern den Menschen und der Wirtschaft Leben und Arbeiten. Ich hoffe, dass wir damit einen Beitrag zu noch engeren und besseren deutsch-ukrainischen Beziehungen leisten. Ich wünsche der Ukraine eine friedliche und demokratische Zukunft in Wohlstand.